Wenn die Seminarinhalte den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben des Beispiel-Curriculums „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ der Bundesärztekammer entsprechen, ist eine Anerkennung möglich. Hierbei handelt es sich um Einzelfall-Entscheidungen, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potenziell ähnlich gelagerte Situationen gilt.