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QM-Hämotherapie: Wird das 40-stündige Seminar „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ von anderen Bundesländern anerkannt?

Wenn die Semi­na­rin­halte den zeit­li­chen und inhalt­li­chen Vorga­ben des Beispiel-Curri­cu­lums „Qua­li­täts­be­auf­trag­ter Hämo­the­ra­pie“ der Bunde­s­ärz­te­kam­mer entspre­chen, ist eine Aner­ken­nung möglich. Hier­bei handelt es sich um Einzel­fall-Entschei­dun­gen, welche nur für den Zustän­dig­keits­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ohne Präju­diz für poten­zi­ell ähnlich gela­gerte Situa­ti­o­nen gilt.

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Kommunikation/Politik/Marketing

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Telefon: 089 4147 268
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