Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung, die an einem Tag stattfindet. In der Prüfung hat der/die Antragsteller/in fallbezogen zu zeigen, dass er/sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind. Der Prüfling hat über den Patienten einen Bericht zu fertigen, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.
Die Prüfung bezieht sich insbesondere auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen sollen ergänzend die Aspekte Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung berücksichtigen. Die Fragestellungen sind zunächst auf die Patientenvorstellung zu beziehen. Dann sind dem Antragsteller fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf die für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen zu stellen.