Suchtmedizinische Grundversorgung

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50 Fortbildungspunkte

Die Kurs-Weiter­bil­dung basiert auf dem (Muster-) Kurs­buch „Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung“ vom 02.05.2022 auf der Grund­lage der (Muster-)Weiter­bil­dungs­ord­nung von 2018.
Sie ist Bestand­teil der Zusatz-Weiter­bil­dung „Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung“.
Im Satzungs­teil der MWBO sind die Mindest­an­for­de­run­gen gemäß § 11 MWBO sowie die Weiter­bil­dungs­in­halte zum Erwerb der Weiter­bil­dungs­be­zeich­nung gere­gelt.

Defi­ni­tion:
Die Zusatz-Weiter­bil­dung Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Vorbeu­gung, Erken­nung, Behand­lung und Reha­bi­li­ta­tion von Krank­heits­bil­dern im Zusam­men­hang mit dem schäd­li­chen Gebrauch sucht­er­zeu­gen­der Stoffe und nicht stoff­ge­bun­de­ner Sucht­er­kran­kun­gen.

Mindest­an­for­de­run­gen gemäß § 11 MWBO:

  • Fach­a­rz­tan­er­ken­nung
  • 50 Stun­den Kurs-Weiter­bil­dung gemäß § 4 Abs. 8 in Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung
    sucht

Zielgruppe:

Ärztinnen und Ärzte aus allen Versorgungsbereichen, die an der Thematik „Suchtmedizinische Grundversorgung“ interessiert sind.

Themen und Inhalte:

Lernziele:
Die Kurs-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ soll Ärztinnen und Ärzte befähigen, betroffene Patientinnen und Patienten früher zu erkennen, sie mittels geeigneter Gesprächstechniken und Kurzinterventionen frühzeitig auf Probleme mit ihrem Substanzkonsum oder mit ihrer Abhängigkeit anzusprechen, zu einer Behandlung zu motivieren, indikationsabhängig Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigkeit durchzuführen bzw. an eine geeignete suchttherapeutische Einrichtung zu überweisen.

Inhalte/Themen:

  • Grundlagen
  • Einführung in die besonderen Aspekte des Kindes- und Jugendalters
  • Tabak und verwandte Erzeugnisse, Alkohol, Cannabis, Medikamente, nicht substanzgebundene Abhängigkeiten: Substanzkunde, Diagnostik und Therapie (substanzbezogener Störungen/ Abhängigkeiten)
  • Illegale Substanzen und Opioide: Substanzkunde, Diagnostik und Therapie substanzbezogener Störungen, davon Durchführung der Opiat-Substitutionstherapie (OST)
  • Psychotherapeutische und psychosoziale Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten, davon praktische Übungen zur Umsetzung und Motivierender Gesprächsführung
  • Schwangerschaft im Rahmen von Abhängigkeitserkrankungen
  • Schmerzerkrankungen im Rahmen von Abhängigkeitserkrankungen
    *Psychiatrische und somatische Komorbiditäten

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Die 5-tägige Kurs-Weiter­bil­dung wird in Präsenz ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

SMGV
Fortbildungspunkte: 50
5 UE* 45 UE 50 € 1.300

Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Zugang zu der mode­rier­ten Lern­platt­form, Semi­nar­un­ter­la­gen, Imbiss und Pausen­ge­tränke.

*) Die Bear­bei­tungs­zeit kann dabei je nach persön­li­chem Kennt­niss­tand vari­ie­ren.

Hinweise:

Die Kurs-Weiterbildung kann zeitlich parallel zur praktischen Weiterbildung absolviert werden. Sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung der Ärztekammer vorgelegt werden:

  • Facharztanerkennung
  • Nachweis über die 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 (siehe auch Kapitel 2.2) in Suchtmedizinische Grundversorgung.

Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt.
Diese Kurs-Weiterbildung kann auch als ärztliche Fortbildung absolviert werden.

Ergänzender Hinweis:

In der Übergangszeit können Weiterzubildende bereits absolvierte Module nach dem vorhergehenden (Muster-)Kursbuch in die aktuelle Kurs-Weiterbildung einbringen, sofern eine Gleichwertigkeit durch die Ärztekammer festgestellt wurde.

Finanzielle Fördermöglichkeit:
kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten/foerderung-methadonsubstitution
Bei weiteren Fragen dazu, wenden Sich gerne an die KVB.

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

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