50 Fortbildungspunkte
Die Kurs-Weiterbildung basiert auf dem (Muster-) Kursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“ vom 02.05.2022 auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 2018.
Sie ist Bestandteil der Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“.
Im Satzungsteil der MWBO sind die Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO sowie die Weiterbildungsinhalte zum Erwerb der Weiterbildungsbezeichnung geregelt.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO:
- Facharztanerkennung
- 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtmedizinische Grundversorgung
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte aus allen Versorgungsbereichen, die an der Thematik „Suchtmedizinische Grundversorgung“ interessiert sind.
Themen und Inhalte:
Lernziele:
Die Kurs-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ soll Ärztinnen und Ärzte befähigen, betroffene Patientinnen und Patienten früher zu erkennen, sie mittels geeigneter Gesprächstechniken und Kurzinterventionen frühzeitig auf Probleme mit ihrem Substanzkonsum oder mit ihrer Abhängigkeit anzusprechen, zu einer Behandlung zu motivieren, indikationsabhängig Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigkeit durchzuführen bzw. an eine geeignete suchttherapeutische Einrichtung zu überweisen.
Inhalte/Themen:
- Grundlagen
- Einführung in die besonderen Aspekte des Kindes- und Jugendalters
- Tabak und verwandte Erzeugnisse, Alkohol, Cannabis, Medikamente, nicht substanzgebundene Abhängigkeiten: Substanzkunde, Diagnostik und Therapie (substanzbezogener Störungen/ Abhängigkeiten)
- Illegale Substanzen und Opioide: Substanzkunde, Diagnostik und Therapie substanzbezogener Störungen, davon Durchführung der Opiat-Substitutionstherapie (OST)
- Psychotherapeutische und psychosoziale Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten, davon praktische Übungen zur Umsetzung und Motivierender Gesprächsführung
- Schwangerschaft im Rahmen von Abhängigkeitserkrankungen
- Schmerzerkrankungen im Rahmen von Abhängigkeitserkrankungen
*Psychiatrische und somatische Komorbiditäten
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Die 5-tägige Kurs-Weiterbildung wird in Präsenz angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
|---|---|---|---|---|
| SMGV Fortbildungspunkte: 50 |
5 UE* | 45 UE | 50 | € 1.300 |
Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
*) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
Hinweise:
Die Kurs-Weiterbildung kann zeitlich parallel zur praktischen Weiterbildung absolviert werden. Sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung der Ärztekammer vorgelegt werden:
- Facharztanerkennung
- Nachweis über die 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 (siehe auch Kapitel 2.2) in Suchtmedizinische Grundversorgung.
Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt.
Diese Kurs-Weiterbildung kann auch als ärztliche Fortbildung absolviert werden.
Ergänzender Hinweis:
In der Übergangszeit können Weiterzubildende bereits absolvierte Module nach dem vorhergehenden (Muster-)Kursbuch in die aktuelle Kurs-Weiterbildung einbringen, sofern eine Gleichwertigkeit durch die Ärztekammer festgestellt wurde.
Finanzielle Fördermöglichkeit:
kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten/foerderung-methadonsubstitution
Bei weiteren Fragen dazu, wenden Sich gerne an die KVB.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Fragen und Antworten
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Suchtmedizinische Grundversorgung: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung SeminareSMGV Sucht
Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt der Bereich Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer. Als Prüfungsvoraussetzung gilt eine 24-monatige Weiterbildungszeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie die Absolvierung der 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchmedizinischer Grundversorgung.
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Suchtmedizinische Grundversorgung: Kann ich die Seminarteile auch in beliebiger Reihenfolge und in verschiedenen Sequenzen absolvieren?
Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung SeminareSMGV Sucht
Die Seminare der „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Basierend auf dem Musterkursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (2010) der Bundesärztekammer wird aus didaktischen Gründen empfohlen, mit Baustein I „Grundlagen I und II“ zu beginnen.
Die Seminarteile können auch in verschiedenen Sequenzen absolviert werden. Hierbei besteht keine Garantie, dass die einzelnen Seminarteile identisch angeboten werden. Möglicherweise müssen die Themeninhalte an mehreren Tagen absolviert werden.
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Suchtmedizinische Grundversorgung: Wie oft werden die Seminare der "Suchtmedizinischen Grundversorgung" angeboten?
Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung SeminareSMGV Sucht
Die Seminare der „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ werden in der Regel ein Mal jährlich durchgeführt.
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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag