Neuanmeldung

  • Die Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV) ist zuständig für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben.
  • Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
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Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)

Am besten errei­chen Sie die ZMV tele­fo­nisch montags bis donners­tags von 9.00 bis 15.30 Uhr und frei­tags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter 089 4147–114.

Wir bitten zu beach­ten, dass Anfra­gen per E-Mail nur beant­wor­tet werden können, wenn in der E-Mail die voll­stän­dige Post­an­schrift sowie eine erreich­bare Tele­fon-/Faxnum­mer ange­ge­ben werden.

Zuständige Meldestelle

Zustän­dig ist die Melde­stelle, in deren Bereich sich der Arzt nieder­ge­las­sen hat oder sonst ärzt­lich tätig ist. Übt er keine ärzt­li­che Tätig­keit aus, rich­tet sich die Zustän­dig­keit nach seiner Haupt­woh­nung.

Nach der zustän­di­gen Melde­stelle können Sie hier suchen:

» Suche zustän­dige Melde­stelle

Um Ihnen und den Melde­stel­len die Arbeit zu erleich­tern, bitten wir Sie, den Melde­bo­gen am Bild­schirm auszu­fül­len, auszu­dru­cken und danach mit den erfor­der­li­chen Unter­la­gen (Origi­nale oder beglau­bigte Kopien) an die zustän­dige Melde­stelle weiter­zu­lei­ten.

Wich­tig!

Da die Melde­stelle neben Ihren Unter­la­gen auch Ihre Origi­nal­un­ter­schrift benö­tigt, ist es nicht möglich, das Formu­lar per E-Mail an die Melde­stelle zu schi­cken. Sie können ledig­lich das (bereits ausge­füllte) Formu­lar ausdru­cken. Selbst­ver­ständ­lich können Sie das Melde­for­mu­lar auch direkt bei der Melde­stelle erhal­ten bzw. vor Ort ausfül­len.

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