Am besten erreichen Sie die ZMV telefonisch montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter 089 4147–114.
Wir bitten zu beachten, dass Anfragen per E-Mail nur beantwortet werden können, wenn in der E-Mail die vollständige Postanschrift sowie eine erreichbare Telefon-/Faxnummer angegeben werden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Nach der zuständigen Meldestelle können Sie hier suchen:
» Suche zuständige Meldestelle
Um Ihnen und den Meldestellen die Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, den Meldebogen am Bildschirm auszufüllen, auszudrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterzuleiten.
Wichtig!
Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich, das Formular per E-Mail an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt bei der Meldestelle erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.