Neuanmeldung

  • Die Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV) ist zuständig für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben.
  • Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
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Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)

Am besten errei­chen Sie die ZMV tele­fo­nisch montags bis donners­tags von 9.00 bis 15.30 Uhr und frei­tags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter 089 4147–114.

Wir bitten zu beach­ten, dass Anfra­gen per E-Mail nur beant­wor­tet werden können, wenn in der E-Mail die voll­stän­dige Post­an­schrift sowie eine erreich­bare Tele­fon-/Faxnum­mer ange­ge­ben werden.

Zuständige Meldestelle

Zustän­dig ist die Melde­stelle, in deren Bereich sich der Arzt nieder­ge­las­sen hat oder sonst ärzt­lich tätig ist. Übt er keine ärzt­li­che Tätig­keit aus, rich­tet sich die Zustän­dig­keit nach seiner Haupt­woh­nung.

Nach der zustän­di­gen Melde­stelle können Sie hier suchen:

» Suche zustän­dige Melde­stelle

Online Melde­bo­gen­platt­form

Sie können sich ab sofort bequem und einfach über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer anmel­den. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst die melde­pflich­ti­gen Umstände, die für die Anmel­dung notwen­dig sind und über­mit­telt diese an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer. Zu beach­ten ist, dass Neumit­glie­der den Melde­bo­gen trotz der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Daten zusätz­lich per Post an die zustän­dige Melde­stelle (Kreis- oder Bezirks­ver­band) senden müssen. Nur ein unter­schrie­ben einge­reich­ter Melde­bo­gen führt derzeit zu einer Mitglied­s­chaft. Selbst­ver­ständ­lich können Sie das Melde­for­mu­lar auch direkt bei der Melde­stelle erhal­ten bzw. vor Ort ausfül­len.

Link zum Melde­bo­gen

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