• Home |
  • Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis sowie zu digitalen Anwendungen der Patientenversorgung

Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis sowie zu digitalen Anwendungen der Patientenversorgung

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung sowie zum elektronischen Heilberufsausweis erstellt. Diese befindet sich im beigefügten Anhang.

Der digitale Wandel ist in nahezu allen Gesellschaftsbereichen in vollem Gange – auch im deutschen Gesundheitswesen. Elektronische Patientenakten, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte oder der elektronische Medikationsplan sind digitale Anwendungen, die Patienten und Ärzten behandlungsrelevante Informationen schnell und unkompliziert zur Verfügung stellen sollen. Die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA) läuft seit dem 1. Januar 2021. Ab Juli 2021 folgt das elektronische Rezept, dessen verpflichtende Nutzung bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vorgesehen ist. Und ab Oktober 2021 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung obligatorisch elektronisch an die Krankenkassen zu versenden.

Bei der Nutzung dieser digitalen Anwendungen muss gewährleistet sein, dass ein Zugriff auf die sensiblen medizinischen Daten des Patienten nur mit einer entsprechenden Berechtigung erfolgt und der Ersteller eines Datensatzes durch seine elektronische Unterschrift klar identifiziert werden kann. Diese Funktion übernimmt der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Weitere Informationen finden Sie im Meine BLÄK-Portal.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

Wichtige Links und Downloads