Arztpraxen können vom BFSG betroffen sein, wenn sie digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen, z. B. Online-Terminbuchungen oder digitale Formulare. Die Anforderungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Ärztinnen und Ärzte wissen müssen