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Gleichwertigkeits-
feststellung
Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
Die Bayerische Landesärztekammer ist ausschließlich für die Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der Referenzqualifikation eines Medizinischen Fachangestellten zuständig. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit anderer Gesundheitsfachberufe ist die Bayerische Landesärztekammer nicht zuständig.
Sollten Sie Interesse an der Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation haben, lassen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Antrag zukommen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu, mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, unter folgender E-Mail Adresse: mfa-ausbildung@blaek.de.
Über den Antrag auf Gleichwertigkeit ist innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist von drei Monaten beginnt erst, wenn die benötigten Unterlagen vollständig bei der Bayerischen Landesärztekammer eingegangen sind.
Eine Prüfung von Studienabschlüssen durch die Bayerische Landesärztekammer erfolgt nicht.
Dem Antrag auf Gleich-
wertigkeitsfeststellung
sind folgende Unter-
lagen beizufügen:
Tabellarische Übersicht
zur Berufserfahrung
Eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
Identitätsnachweis
Eine Kopie eines gültigen, amtlichen Identitätsnachweises (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
Nachweis ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Nachweis über im Ausland erworbene Ausbildungsabschlüsse (z. B. Zeugnisse, Diplome oder vergleichbare Qualifikationsnachweise)
Nachweis relevanter
Berufserfahrung und Qualifikationen
Nachweis über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise (z. B. belegt durch Arbeitszeugnisse oder Fortbildungszertifikate)
Lehrplan mit Ausbildungsinhalten
Lehrplan mit detaillierter Übersicht der Ausbildungsinhalte und vermittelten Kenntnisse während der Ausbildung