Kenntnisprüfungen

Ablauf der Kenntnisprüfung 

Bitte stellen Sie zuerst bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Erteilung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Regierung von Oberbayern.

Wenn eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung durchgeführt werden soll, übermittelt die Regierung von Oberbayern Ihre Anmeldung der Bayerischen Landesärztekammer.

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Weitere detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.

Die Kenntnisprüfung wird als Einzelprüfung vor drei Prüfern abgelegt. Neben den Fächern Chirurgie und Innere Medizin können folgende Themen Gegenstand der Prüfung sein:

  • Notfallmedizin
  • Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
  • Bildgebende Verfahren
  • Strahlenschutz
  • Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.

Die Eignungs- oder Kenntnisprüfung erfolgt in deutscher Sprache und besteht aus zwei Teilen:

Für die praktische Prüfung kommen Schauspielpatienten zum Einsatz. Sie werden hier ein Arzt-Patienten-Gesprächen simulieren. Unter Aufsicht der Prüfungskommission untersuchen Sie den Ihnen zugewiesenen Schauspielpatienten und erheben die Anamnese. Abschließend fertigen Sie einen Bericht über den Patienten an, welcher auch Gegenstand der theoretischen Prüfung ist.

  • Anamneseerhebung: Sie führen ein strukturiertes Gespräch, erfragen Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden und die Sozialanamnese.
  • Körperliche Untersuchung: Je nach Fall führen Sie am Schauspielpatienten eine gezielte klinische Untersuchung durch.

Der theoretische Prüfungsteil findet direkt nach der Berichterstellung statt. Die Prüfer stellen zunächst Fragen zum praktischen Fall. Anschließend folgen weitere Aufgaben mit dem Schwerpunkt auf die oben genannten Themengebiete. Auch die ärztliche Gesprächsführung ist Inhalt der Prüfung.

Auf einen Blick: Fragen & Antworten

Wie läuft die Kenntnisprüfung ab?

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit einer Dauer von etwa 90 Minuten. In der Prüfung hat der/die Antragsteller/in fallbezogen zu zeigen, dass er/sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind. Der/die Antragsteller/in hat über den Patienten einen Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise des Falles zu erstellen. Der Bericht ist als Gegenstand der Prüfung in die Bewertung einzubeziehen.

Die Kenntnisprüfung beinhaltet die folgenden drei Prüfungsstationen:

  1. Praktische Prüfung mit Schauspielpatient
  2. Erstellung eines schriftlichen Berichts
  3. Fachgespräch

Die Prüfung bezieht sich insbesondere auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, sie wird durch Fragen zu Notfallmedizin, Pharmakotherapie, bildgebenden Verfahren und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung ergänzt.

Die Fragestellungen beziehen sich zunächst auf die Patientenvorstellung. Danach werden dem Antragsteller fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf die, für den ärztlichen Beruf, wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen gestellt.