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Kenntnisprüfungen
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bayerische Landesärztekammer ab dem 01.01.2027 die Möglichkeit anbietet, die Kenntnisprüfung abzulegen.
Ab Januar 2027 werden wir zusammen mit den medizinischen Fakultäten der bayerischen Universitäten für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfung zuständig sein.
Die zentrale Bewilligungsbehörde für die Approbation und Berufserlaubnis von Angehörigen der Heilberufe aus dem Ausland (EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten, Schweiz oder Drittstaaten) ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Sie ordnet eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung an, wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Grundausbildung (Studium der Humanmedizin) festgestellt wurden.
Ablauf der Kenntnisprüfung
Bitte stellen Sie zuerst bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Erteilung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Regierung von Oberbayern.
Wenn eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung durchgeführt werden soll, übermittelt die Regierung von Oberbayern Ihre Anmeldung der Bayerischen Landesärztekammer.
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Weitere detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.
Die Kenntnisprüfung wird als Einzelprüfung vor drei Prüfern abgelegt. Neben den Fächern Chirurgie und Innere Medizin können folgende Themen Gegenstand der Prüfung sein:
- Notfallmedizin
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
- Bildgebende Verfahren
- Strahlenschutz
- Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
Die Eignungs- oder Kenntnisprüfung erfolgt in deutscher Sprache und besteht aus zwei Teilen:
Für die praktische Prüfung kommen Schauspielpatienten zum Einsatz. Sie werden hier ein Arzt-Patienten-Gesprächen simulieren. Unter Aufsicht der Prüfungskommission untersuchen Sie den Ihnen zugewiesenen Schauspielpatienten und erheben die Anamnese. Abschließend fertigen Sie einen Bericht über den Patienten an, welcher auch Gegenstand der theoretischen Prüfung ist.
- Anamneseerhebung: Sie führen ein strukturiertes Gespräch, erfragen Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden und die Sozialanamnese.
- Körperliche Untersuchung: Je nach Fall führen Sie am Schauspielpatienten eine gezielte klinische Untersuchung durch.
Der theoretische Prüfungsteil findet direkt nach der Berichterstellung statt. Die Prüfer stellen zunächst Fragen zum praktischen Fall. Anschließend folgen weitere Aufgaben mit dem Schwerpunkt auf die oben genannten Themengebiete. Auch die ärztliche Gesprächsführung ist Inhalt der Prüfung.
Auf einen Blick: Fragen & Antworten
Wie läuft die Kenntnisprüfung ab?
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit einer Dauer von etwa 90 Minuten. In der Prüfung hat der/die Antragsteller/in fallbezogen zu zeigen, dass er/sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind. Der/die Antragsteller/in hat über den Patienten einen Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise des Falles zu erstellen. Der Bericht ist als Gegenstand der Prüfung in die Bewertung einzubeziehen.
Die Kenntnisprüfung beinhaltet die folgenden drei Prüfungsstationen:
- Praktische Prüfung mit Schauspielpatient
- Erstellung eines schriftlichen Berichts
- Fachgespräch
Die Prüfung bezieht sich insbesondere auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, sie wird durch Fragen zu Notfallmedizin, Pharmakotherapie, bildgebenden Verfahren und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung ergänzt.
Die Fragestellungen beziehen sich zunächst auf die Patientenvorstellung. Danach werden dem Antragsteller fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf die, für den ärztlichen Beruf, wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen gestellt.
Was ist am Tag der Kenntnisprüfung zu beachten?
Prüfungsort & Anreise (Kenntnisprüfung)
Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungsräume der Bayerischen Landesärztekammer nicht am Hauptstandort befinden.
Die Prüfungsräume befinden sich an folgender Adresse:
Bayerische Landesärztekammer / Prüfungsabteilung
Neumarkter Str. 41
81673 München
Zugang: Der Eingang zu den Prüfungsräumen befindet sich im Innenhof des Gebäudes.
Link zur Anfahrt auf Google-Maps
Barrierefreiheit: Die Prüfungsräume, sowie die Sanitäranlagen sind barrierefrei.
Anreise & Erreichbarkeit: Planen Sie ausreichend Zeit für die Anreise ein. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie telefonisch erreichbar sind, um Sie über kurzfristige organisatorische Änderungen informieren zu können.
Identifikation: Zur Anmeldung ist zwingend ein gültiger Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Ohne gültiges Dokument ist eine Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Wie viel kostet die Kenntnisprüfung?
Wenn Sie die Kenntnisprüfung ablegen, entstehen Kosten in Höhe von 1.185 Euro pro Teilnahme, die Sie zu tragen haben. Bei Rücktritt vor Beginn der Kenntnisprüfung, Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen mit der Folge, dass die Prüfung nicht mehr durchgeführt werden kann, können außerdem Kosten von Ihnen erhoben werden, wenn bereits Aufwendungen entstanden sind.
Wie läuft die Bewertung der Kenntnisprüfung ab?
Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema. Die Kenntnisprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn die Prüfungskommission in einer Gesamtbetrachtung die Patientenvorstellung (Simulationspatient = Schauspieler) und die Leistungen in den einzelnen geprüften Fächern und Querschnittsbereichen als bestanden bewertet. Eine Notenvergabe erfolgt nicht.
Das Ergebnis wird Ihnen nach der Prüfung mitgeteilt.
Die Bayerische Landesärztekammer teilt der Berufszulassungsstelle in der Regierung von Oberbayern anschließend das Ergebnis der Kenntnisprüfung mit.
Mit dem Bestehen der Kenntnisprüfung gilt die erforderliche fachliche Qualifikation eines gleichwertigen Ausbildungsstandes als nachgewiesen.
Wenn alle anderen Voraussetzungen ebenfalls vorliegen, wird Ihnen die Approbation von der Regierung von Oberbayern erteilt und die Approbationsurkunde übersandt.
Wie oft ist eine Wiederholung der Kenntnisprüfung möglich?
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. Bei einer Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsfächer neu geprüft und die Prüfung muss insgesamt bestanden werden.
Bitte beachten Sie, dass für jeden neuen Versuch erneut Gebühren anfallen.
Findet auch eine Wiederholungsprüfung bei der Bayerischen Landesärztekammer statt?
Auch eine Wiederholungsprüfung kann bei der Bayerischen Landesärztekammer abgelegt werden.
In welchem zeitlichen Intervall kann ich die Prüfung wiederholen?
Bei Nichtbestehen der Prüfung wird durch die Prüfungskommission ein Zeitrahmen von 3-6 Monate bis zur Wiederholungsprüfung empfohlen.
Dementsprechend wird ein Termin zur Wiederholungsprüfung bei der Bayerischen Landesärztekammer geplant.
Was muss ich vorlegen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen die Kenntnisprüfung nicht ablegen kann?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, an der Kenntnisprüfung teilzunehmen, müssen Sie neben dem schriftlichen Rücktrittsgesuch auch unverzüglich ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bei der Berufszulassungsstelle vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Gleichzeitig müssen Sie der Bayerischen Landesärztekammer über die Nichtteilnahme informieren.
Ab dem zweiten Rücktrittsgesuchs ist zwingend umgehend ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Darüber hinaus kann bei Zweifeln an der Prüfungsunfähigkeit bzw. bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung vor erneuter Ladung zur Kenntnisprüfung ein fachärztliches Attest bzw. eine ärztliche Begutachtung verlangt werden.
Sollten Sie aus anderen Gründen nicht an der Kenntnisprüfung teilnehmen können, so ist dies ebenfalls der Berufszulassungsstelle unverzüglich schriftlich unter Vorlage entsprechender Nachweise anzuzeigen und die Bayerische Landesärztekammer zu informieren.
Die Berufszulassungsstelle entscheidet über die Genehmigung des Rücktrittsgesuches. Sollte dieses nicht genehmigt werden, so gilt die Kenntnisprüfung als nicht bestanden.