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Richtlinie über die Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung

Am 18.07.2026 hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) die Richtlinie über die Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung“ auf Grundlage des § 11 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16.10.2021 in der aktuell gültigen Fassung (WBO 2021) beschlossen. Die Richtlinie ist unmittelbar in Kraft getreten und ist hier auf der Webseite der BLÄK zu finden. Nach den Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung sowie das Prüfungsgeschehen erhält damit nun auch der dritte Tätigkeitsschwerpunkt der BLÄK im Bereich der ärztlichen Weiterbildung eine eigene Richtlinie.

In der Richtlinie werden die Regelungen der Weiterbildungsordnung rund um das Anerkennungsverfahren präzisiert und die Bearbeitungsprozesse der BLÄK dargestellt, beispielweise in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Unterbrechungen auf die Weiterbildung oder die Anerkennung von Auslands- oder Forschungszeiten. Hierdurch wird das Handeln der BLÄK für die bayerischen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung transparenter und nachvollziehbarer.

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