Für die Einreichung eines Wahlvorschlags sind die Unterstützungen von mindestens zehn Wahlberechtigten des jeweiligen Kreisverbands erforderlich. Die Unterstützung wird grundsätzlich digital über das von der BLÄK bereitgestellte System erfolgen.
Für die Einreichung eines Wahlvorschlags sind die Unterstützungen von mindestens zehn Wahlberechtigten des jeweiligen Kreisverbands erforderlich. Die Unterstützung wird grundsätzlich digital über das von der BLÄK bereitgestellte System erfolgen.