Ja. Die Wahlordnung sieht vor, dass für Zwecke der Wahlwerbung unter bestimmten Voraussetzungen Mitgliederdaten an die Vertreterinnen oder Vertreter eines Wahlvorschlags herausgegeben werden können.
Mitglieder haben hierbei ein Widerspruchsrecht.
Ja. Die Wahlordnung sieht vor, dass für Zwecke der Wahlwerbung unter bestimmten Voraussetzungen Mitgliederdaten an die Vertreterinnen oder Vertreter eines Wahlvorschlags herausgegeben werden können.
Mitglieder haben hierbei ein Widerspruchsrecht.