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Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin: Übergangsfrist für den Nachweis des 80-stündigen Kurses in Psychosomatischer Grundversorgung läuft aus

Seit dem 1. Januar 2025 ist ein 80-stündiger Kurs in Psychosomatischer Grundversorgung Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin nach WBO 2021.

Um Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung genug Zeit für die Absolvierung des Kurses und parallel eine Erhöhung der Kapazitäten seitens der Kursveranstalter zu ermöglichen wurde eine Übergangsfrist festgelegt, innerhalb derer die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs bei Beantragung der Facharzt-Anerkennung noch nicht zwingend nachgewiesen werden muss. Diese Übergangsfrist endet am 30. Juni 2026.

Bei Beantragung der Anerkennung als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin nach WBO 2021 ab dem 1. Juli 2026 muss daher zwingend die Teilnahme an einem von der Kammer genehmigten 80-stündigen Kurs in Psychosomatischer Grundversorgung nachgewiesen werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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