Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde auch das Muster in Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung geändert.
Das Muster beinhaltet in Teil II unter anderem nicht mehr die Auswahlmöglichkeiten: „… empfehle ich keine weitergehende Untersuchung, da keine Beeinträchtigungen… festgestellt werden konnten“ bzw. „…empfehle ich eine weitergehende Untersuchung wegen…“
Hintergrund der Änderung war laut der Gesetzesbegründung, dass der Arzt der Fahrerlaubnisbehörde künftig im Rahmen der von ihm vorgenommenen Screening-Untersuchung nur noch den medizinischen Befund mitzuteilen hat. Er hat keine Empfehlung über das weitere Vorgehen auszusprechen und keine gutachterliche Stellungnahme abzugeben. Die Frage des weiteren Vorgehens bleibt der Fahrerlaubnisbehörde überlassen.
Das neue Muster kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.