Fachkunden im Strahlenschutz

Hier finden Sie Informationen zu Fachkunden im Strahlenschutz sowie zu Voraussetzungen, Erwerb und Aktualisierung. Zudem erhalten Sie Hinweise zu den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen.

Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (≙Röntgen)

Hinweise zum Erwerb der Fach­kunde gem. § 47 StrlSchV

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) darf nur für Ärztin­nen und Ärzte, die Mitglie­der der BLÄK sind, die Fach­kunde im Strah­len­schutz beschei­ni­gen.

Bei der Anwen­dung von Rönt­gen­strah­len am Menschen kommt den Fähig­kei­ten und dem Wissen der handeln­den Perso­nen eine beson­dere Bedeu­tung zu, daher ist nach der StrlSchV sowohl auf die Kennt­nisse als auch auf die erfor­der­li­che Fach­kunde im Strah­len­schutz ein beson­de­res Augen­merk gelegt worden.

Die Fach­kun­de­be­schei­ni­gung gemäß § 47 StrlSchV ist ab sofort im Mitgliederportal meineBLÄK im Bereich „Fortbildung>Fachkunde im Strahlenschutz“ zu beantragen. 

Wenn Sie die Bescheinigungen  direkt in Ihrem Mitgliederportal digital erhalten
möchten, bitten wir Sie, in Ihrem Account der digitalen Zustellung zuzustimmen. 

Neu:
Ab 01.01.2025 beginnt die Aner­ken­nung der Sach­kun­de­zei­ten nach Absol­vie­rung des Grund­kur­ses Anlage 1.1.

Neu ab 01.01.2027:

Die neue „Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) vom 12. Juni 2026“ tritt am 01.01.2027 in Kraft.

Die „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005, geändert am 27.06.2012, zuletzt geändert am 08.12.2014“ behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Somit besteht ab dem 01.01.2027 die Möglichkeit, die Fachkunde im Strahlenschutz sowohl nach den Bestimmungen der bisherigen Richtlinie als auch nach den Vorgaben der neuen FK-RL Medizin zu erwerben und nachzuweisen.

Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Richtlinie zur Fachkunde im Strahlenschutz in der Medizin vom 12.06.2026 setzt voraus, dass die erforderliche Sachkunde (das Zeugnis) nach den Vorgaben dieser Richtlinie erworben und deren Erwerb frühestens ab dem 01.01.2027 bescheinigt wird.

Kurs­teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen

Gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert am 08.12.2014

Kennt­nis­kurs Anlage 7.1, Grund­kurs Anlage 1.1, Spezi­al­kurs Anlage 2.1, bei spezi­el­len Anwen­dungs­ge­bie­ten wie Compu­ter­to­mo­gra­phie (Rö5), Inter­ven­ti­o­nen (Rö7) oder Volu­men­to­mo­gra­phie (Rö9) ist zusätz­lich der jewei­lige Spezi­al­kurs erfor­der­lich. Bei Compu­ter­to­mo­gra­phie nach Anlage 2.2, bei Rö7 nach Anlage 2.3 und nach Rö9 nach Anlage 2.4. Alle Strah­len­schutz­kurse dürfen bei Bean­tra­gung einer Fach­kunde im Strah­len­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­holt werden.

 

Gemäß der Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen vom 12. Juni 2026

Als Basisstrahlenschutzkurse sind Grundkurs im Strahlenschutz (GKS) und RDK-1 – Planare Röntgenaufnahmen und Durchleuchtung erforderlich. Bei speziellen Anwendungsgebieten sind die Strahlenschutzkurse RDK-2 – Computertomographie (CT) einschließlich Cone-Beam-CT (CBCT)/digitale Volumentomographie (DVT), RDK-3 – Durchleuchtungsgestützte Intervention, RDK-4 – Knochendichtemessung mit Röntgenstrahlung zusätzlich nachzuweisen.

 

Sach­kun­de­zeug­nis​

 

In welchem die Unter­su­chungs­zah­len sowie die Tätig­keits­zei­ten für die in Frage kommen­den Gebiete durch eine Person mit mindes­tens der bean­trag­ten Fach­kunde bestä­tigt werden.

Achtung: Die Bean­tra­gung wird seit 23.06.2026 im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt.

Stefanie Wille, MTR/Sachbearbeiterin

Verwaltung

Telefon: 089 4147 732
Elke Egge, MTR/Sachbearbeiterin

Konstanzprüfung

E-Mail: e.egge@blaek.de
Telefon: 089 4147 730
Linda Zach, MTR/Sachbearbeiterin

Konstanzprüfung

E-Mail: l.zach@blaek.de
Telefon: 089 4147 731
Silke Christoph, MFA/Sachbearbeiterin

Verwaltung

Grit von Wallbrunn, MTR/Sachbearbeiterin

Konstanzprüfung

Anna Heinschke, MTR/Sachbearbeiterin

Konstanzprüfung

Bean­tra­gung einer Erwei­te­rung der Fach­kun­de­be­schei­ni­gung

Bei Erwei­te­run­gen von bereits ausge­stell­ten Fach­kun­de­be­schei­ni­gun­gen benö­tigt die BLÄK nur ein Zeug­nis über das zusätz­li­che Teil­ge­biet (Sach­kunde). Die Erweiterung wird im Mitgliederportal meineBLÄK im Bereich „Fortbildung>Fachkunde im Strahlenschutz“ beantragt. Soweit für die ange­strebte Fach­kunde zusätz­lich ein Kurs erfor­der­lich ist (z. B. bei Erwei­te­rung auf CT, Inter­ven­ti­o­nen, Bestrah­lungs­pla­nung, Rönt­gen­the­ra­pie), ist auch eine Kurs­be­schei­ni­gung vorzu­le­gen sowie evtl. ein Aktu­a­li­sie­rungs­kurs.

Voll­stän­dige Hinweise zum Erwerb der Fach­kunde finden Sie in der Fach­kunde-Richt­li­nie Medi­zin vom 27.06.2012, zuletzt geän­dert am 08.12.2014 und Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) vom 12. Juni 2026.

Cert4Trust Zerti­fi­zie­rung digi­ta­ler Beschei­ni­gun­gen​

Wenn Sie im Portal meineBLÄK in Ihrem Profil der digitalen Zustellung von Bescheiden zugestimmt haben, wird Ihnen die Bescheinigung digital ins meineBLÄK Postfach übermittelt. Diese Beschei­ni­gung im PDF-Format wird Cert4Trust zerti­fi­ziert. Nach dem Down­load aus Ihrem Post­fach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zwei­fels­frei fest­stel­len, dass das Doku­ment echt ist und von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ausge­stellt wurde. Des Weite­ren wird mit der Cert4Trust-Zerti­fi­zie­rung sicher­ge­stellt, dass das Doku­ment gültig und inhalt­lich unver­än­dert ist und den Origi­nal­in­halt enthält.

Fragen und Antworten zu den Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung

Auf dieser Seite

Fachkunden gem. StrlSchV
Bettina Labes-Kalinowski:
Postleitzahl ab 90000

Sachbearbeitung
Gabriela Zigan:
Postleitzahl bis 89999

Sachbearbeitung
Telefon: 089 4147 717

Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (offene radioaktive Stoffe / Nuklearmedizin oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlentherapie)

Kurz­info zur Bean­tra­gung einer Fach­kunde gem. § 47 Strah­len­schutz­ver­ord­nung (StrlSchV)
 
(offene Stoffe / Nuklear­me­di­zin oder umschlos­sene Stoffe / Strah­len­the­ra­pie)

Die erfor­der­li­che Fach­kunde im Strah­len­schutz wird in der Regel durch eine für den jewei­li­gen Anwen­dungs­be­reich geeig­nete Ausbil­dung, durch prak­ti­sche Erfah­rung (Sach­kunde) und die erfolg­rei­che Teil­nahme an von der zustän­di­gen Stelle aner­kann­ten Kursen erwor­ben.

Einen Kennt­nis­kurs müssen die Ärzte nach­wei­sen, die unter Aufsicht und Verant­wor­tung eines fach­kun­di­gen Arztes radio­ak­tive Stoffe an Menschen anwen­den möch­ten und somit selbst keine Fach­kunde brau­chen. Ärzte, die im Rahmen einer geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen Tätig­keit mit radio­ak­ti­ven Stof­fen oder ioni­sie­ren­der Strah­lung umge­hen sollen, müssen sich im jähr­li­chen Rhyth­mus einer Unter­wei­sung unter­zie­hen.

Achtung: Die Bean­tra­gung wird ab 1. April 2026 im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt.

Der Erwerb bzw. die Bean­tra­gung der Fach­kunde im Strah­len­schutz wird von der zustän­di­gen Stelle der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) nach der Online-Bean­tra­gung im Portal meine­BLÄK geprüft.

Die Beschei­ni­gung über die Fach­kunde im Strah­len­schutz nach der Strah­len­schutz­ver­ord­nung erteilt die BLÄK nach der bestan­de­nen Prüfung.

Sobald die Fach­kunde durch eine Beschei­ni­gung mit bestan­de­ner Prüfung erteilt wurde, muss diese mindes­tens alle fünf Jahre durch einen aner­kann­ten Aktu­a­li­sie­rungs­kurs erneu­ert werden.

Bean­tra­gung der Fach­kun­de­be­schei­ni­gung

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) darf nur für Ärztin­nen und Ärzte, die Mitglie­der der BLÄK sind, die Fach­kunde und die Kennt­nisse im Strah­len­schutz beschei­ni­gen. Die Bean­tra­gung wird im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt. Wenn alle Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, erfolgt die Prüfung vor der Prüfungs­kom­mis­sion der BLÄK. Die Beschei­ni­gung wird Ihnen anschlie­ßend digi­tal als PDF in Ihrem meine­BLÄK Post­fach zur Verfü­gung gestellt, wenn Sie in die digi­tale Zustel­lung einge­wil­ligt haben (Einwil­li­gungs­er­tei­lung erfolgt im Profil unter “Digi­tale Zustel­lung”).

Cert4Trust Zerti­fi­zie­rung digi­ta­ler Beschei­ni­gun­gen

Wenn Sie im Portal meineBLÄK in Ihrem Profil der digitalen Zustellung von Bescheiden zugestimmt haben, wird Ihnen die Bescheinigung digital ins meineBLÄK Postfach übermittelt. Diese Beschei­ni­gung im PDF-Format wird Cert4Trust zerti­fi­ziert. Nach dem Down­load aus Ihrem Post­fach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zwei­fels­frei fest­stel­len, dass das Doku­ment echt ist und von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ausge­stellt wurde. Des Weite­ren wird mit der Cert4Trust-Zerti­fi­zie­rung sicher­ge­stellt, dass das Doku­ment gültig und inhalt­lich unver­än­dert ist und den Origi­nal­in­halt enthält.

Folgende Unter­la­gen sind zur Bean­tra­gung Pflicht:

  • Zeug­nisse der Ausbil­dung, für den jewei­li­gen Anwen­dungs­be­reich und
  • Sach­kun­de­zeug­nis, in welchem die Tätig­keits­zei­ten für die in Frage kommen­den Gebiete durch eine dafür legi­ti­mierte Person bestä­tigt werden, sowie
  • Kurs­teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen.

Diese Unter­la­gen sind im Rahmen der Antrag­stel­lung im Portal meine­BLÄK in der Anwen­dung “Fach­kunde im Strah­len­schutz” hoch­zu­la­den.

Alle Strah­len­­schutz­­kurse dürfen bei Bean­tra­­gung einer Fach­­kunde im Strah­len­­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­­holt werden.

Kursteilnahmebescheinigungen gemäß der Richtlinie vom 17. November 2011:

Für alle Anwen­dungs­ge­biete mit offe­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen sind die Kurse nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Für das Anwen­dungs­ge­biet (Gesamt­ge­biet) in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1, Nr. 1.3 und 1.4 mit Erfolg zu absol­vie­ren sowie Sach­kunde und Kurse in Strah­len­the­ra­pie­pla­nung nach Nr. 2.2.6 nach­zu­wei­sen.

Für das Anwen­dungs­ge­biet Brachy­the­ra­pie in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absol­vie­ren sowie Sach­kunde und Kurse in Strah­len­the­ra­pie­pla­nung nach Nr. 2.2.6 nach­zu­wei­sen. Für die organ­spe­zi­fi­schen Anwen­dun­gen in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Für die Anwen­dungs­ge­biete in der Tele­the­ra­pie sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absol­vie­ren sowie Sach­kunde und Kurse in Strah­len­the­ra­pie­pla­nung nach Nr. 2.2.6 nach­zu­wei­sen. Für die organ­spe­zi­fi­schen Anwen­dun­gen in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Kursteilnahmebescheinigungen gemäß der Richtlinie vom 12. Juni 2026:

 Strahlentherapie – umschlossenen radioaktive Stoffe

 Für alle Anwendungsgebiete ist der Kurs Grundlagen der Strahlentherapie (STK-1) erforderlich.

Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs STK-1 ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen im Strahlenschutz „STK-2 – Teletherapie“ und „STK-3 – Brachytherapie“.

Der Kurs im Strahlenschutz „Teletherapie“ (STK-2) erfordert die vorherige erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Grundlagen der Strahlentherapie“.

Der Kurs im Strahlenschutz „Brachytherapie“ (STK-3) erfordert die vorherige erfolgreiche Teilnahme am Kurs im Strahlenschutz „Grundlagen der Strahlentherapie STK-1“.

Der Kurs im Strahlenschutz „Partikeltherapie“ (STK-4) erfordert die vorherige erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Grundlagen der Strahlentherapie STK-1“ und Kurs im Strahlenschutz „Teletherapie STK-2“.

Nuklearmedizin – offene radioaktive Stoffe

Für alle Anwendungsgebiete mit offenen radioaktiven Stoffen sind die Kurse, GKS – Grundkurs im Strahlenschutz und NUK – Nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Hybridbildgebung, mit Erfolg zu absolvieren

 

Fach­li­che Erläu­te­run­gen

Nuklear­me­di­zin

  • Umgang mit offe­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen bei der Anwen­dung am Menschen zu seiner Unter­su­chung oder Behand­lung
  • Umgang mit umschlos­se­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen zur Kali­brie­rung bei Unter­su­chungs­ver­fah­ren, wie z.B. zur Absorp­ti­ons­kor­rek­tur­mes­sung bei der Posi­tro­nen-Emis­si­ons-Tomo­gra­phie (PET), Single-Photon-Emis­sion-Compu­ted-Tomo­gra­phie (SPECT) oder Rönt­gen­flu­o­res­zenz­ana­lyse

Kursteilnahmebescheinigungen gemäß der Richtlinie vom 17. November 2011

Für alle Anwen­dungs­ge­biete mit offe­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen sind die Kurse nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Kursteilnahmebescheinigungen gemäß der Richtlinie vom 12. Juni 2026

Für alle Anwendungsgebiete mit offenen radioaktiven Stoffen sind die Kurse, GKS - Grundkurs im Strahlenschutz und NUK – Nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Hybridbildgebung, mit Erfolg zu absolvieren.

Suche nach weiter­bil­dungs­be­fug­ten Ärztin­nen und Ärzten

Weiter­bil­dungs­be­fugte fach­kun­dige Nuklear­me­di­zi­ner und Strah­len­the­ra­peu­ten finden Sie unter:
https://www.blaek.de/aerztinnen-und-aerzte/weiterbildung/befugnisse/

Fachkunden gem. § 175 Strahlenschutzverordnung (für zu ermächtigende Ärzte)

Kurz­info zur Bean­tra­gung der Fach­kunde für die arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge beruf­lich strah­len­ex­po­nier­ter Perso­nen durch ermäch­tigte Ärzte (in der Arbeits­me­di­zin/Betriebs­me­di­zin tätige Ärzte)

Die im Strah­len­schutz erfor­der­li­che Fach­kunde für die arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge beruf­lich strah­len­ex­po­nier­ter Perso­nen durch ermäch­tigte Ärzte erfolgt nach Vorlage der Nach­weise, über Sach­kunde und Strah­len­schutz­kurse.

Alle Strah­len­­schutz­­kurse dürfen bei Bean­tra­­gung einer Fach­­kunde im Strah­len­­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­­holt werden.

Achtung: Die Bean­tra­gung wird ab 1. April 2026 im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt.

Die Beschei­ni­gung wird Ihnen digi­tal als PDF in Ihrem meine­BLÄK Post­fach zur Verfü­gung gestellt, wenn Sie in die digi­tale Zustel­lung einge­wil­ligt haben (Einwil­li­gungs­er­tei­lung erfolgt im Profil unter “Digi­tale Zustel­lung”)

Cert4Trust Zerti­fi­zie­rung digi­ta­ler Beschei­ni­gun­gen

Wenn Sie im Portal meineBLÄK in Ihrem Profil der digitalen Zustellung von Bescheiden zugestimmt haben, wird Ihnen die Bescheinigung digital ins meineBLÄK Postfach übermittelt. Diese Beschei­ni­gung im PDF-Format wird Cert4Trust zerti­fi­ziert. Nach dem Down­load aus Ihrem Post­fach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zwei­fels­frei fest­stel­len, dass das Doku­ment echt ist und von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ausge­stellt wurde. Des Weite­ren wird mit der Cert4Trust-Zerti­fi­zie­rung sicher­ge­stellt, dass das Doku­ment gültig und inhalt­lich unver­än­dert ist und den Origi­nal­in­halt enthält.

Neu:
Ab 1. Januar 2025 die Aner­ken­nung der Sach­kun­de­zei­ten beginnt nach der Absol­vie­rung des Grund­kur­ses Anlage 1.1

Hier­für lesen Sie sich bitte die Seiten der ab 01.01.2024 in Kraft treten­den neuen „Richt­li­ni­en­mo­dul zur Strah­len­schutz­ver­ord­nung (StrlSchV) der erfor­der­li­chen Fach­kunde im Strah­len­schutz für die ärzt­li­che Über­wa­chung“ durch: 2023_Richt­li­ni­en­mo­dul Fach­kunde ärzt­li­che Über­wa­chung

Nach Erhalt der Fach­kunde (von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer) senden Sie diese mit einem form­lo­sen Antrag an das Baye­ri­sche Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) Pfarr­straße 3, 80538 München. Eine Verlän­ge­rung der Ermäch­ti­gung wird ebenso beim LGL bean­tragt.

Bei Neu-Bean­tra­gung oder Aktu­a­li­sie­rung der Ermäch­ti­gung zur arbeits­me­di­zi­ni­schen Über­wa­chung beruf­lich strah­len­ex­po­nier­ter Perso­nen, bitte zukünf­tig das unter dem Link bereit­ge­stellte Antrags­for­mu­lar des LGL mit der Fach­kunde einrei­chen:
https://www.lgl.bayern.de/down­loads/arbeits­schutz/arbeits­me­di­zin/doc/antrags­for­mu­lar_ermaech­ti­gung_strschv.pdf

Liste der ermäch­tig­ten Ärzte nach StrSchV