Kein Ausbildungsvertrag zur/zum Medizinischen Fachangestellten darf mehr ohne Betriebsnummer (Bundesagentur für Arbeit – BA) sein. Seit dem 1. Januar 2021 muss die Betriebsnummer nach § 34 Abs. 2 Nr. 10 Berufsbildungsgesetz im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Diese Betriebsnummer ist beim Betriebsnummernservice der BA erhältlich.
Ohne sie, die achtstellige Betriebsnummer, geht nichts. Aber es gibt da ein gewisses Problem: Viele der über 5.000 ausbildenden Ärztinnen und Ärzte in Bayern verwechseln diese Nummer mit der Betriebsstättennummer.
Wie Verwechslungen vermieden werden können, wird in der folgenden PDF-Datei erklärt.
Sie sind der Dreh- und Angelpunkt der Praxis, ob am Empfang, bei der Behandlung oder bei der Verwaltung im Hintergrund. Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) sind unverzichtbar in jeder Praxis.
Dabei hat sich die Tätigkeit der Medizinischen Fachangestellten längst zu einem vielseitigen, modernen Assistenzberuf entwickelt. Nicht nur in der klassischen Arztpraxis, auch in Kliniken, MVZ und ambulanten OP-Zentren stehen den gesuchten Fachkräften alle Türen offen. Ebenfalls bestehen mittlerweile gute berufliche Aufstiegsperspektiven durch vielfältige Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung, z. B. zum/zur Praxismanager/in, Nichtärztlichen Praxisassistenten/in (NäPa), Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis (VerAH) oder Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung.
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