MFA

  • Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben vielseitige Aufgaben und gute berufliche Aufstiegsperspektiven.
  • Der Punkt Ausbildung informiert Auszubildende und Ausbilder zu Fragen rund um die Ausbildung.
  • Der Punkt Fortbildung enthält Informationen zum Thema Fortbildung für Medizinische Fachangestellte und andere Assistenzkräfte.

Augen auf bei der Betriebsnummer

Kein Ausbil­dungs­ver­trag zur/zum Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten darf mehr ohne Betriebs­num­mer (Bunde­s­agen­tur für Arbeit – BA) sein. Seit dem 1. Januar 2021 muss die Betriebs­num­mer nach § 34 Abs. 2 Nr. 10 Berufs­bil­dungs­ge­setz im Berufs­aus­bil­dungs­ver­trag einge­tra­gen werden. Diese Betriebs­num­mer ist beim Betriebs­num­mern­ser­vice der BA erhält­lich.

Ohne sie, die acht­stel­lige Betriebs­num­mer, geht nichts. Aber es gibt da ein gewis­ses Problem: Viele der über 5.000 ausbil­den­den Ärztin­nen und Ärzte in Bayern verwech­seln diese Nummer mit der Betriebs­s­tät­ten­num­mer.

Wie Verwechs­lun­gen vermie­den werden können, wird in der folgen­den PDF-Datei erklärt.

Infor­ma­tion zur Impf­pflicht für Beschäf­tigte in Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­sern und ande­ren Gesund­heits­ein­rich­tun­gen ab dem 15. März 2022

Durch die Neuein­füh­rung des § 20a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) müssen ab dem 15. März 2022 Perso­nen, die beispiels­weise in Klini­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen und Rettungs­diens­ten tätig sind, voll­stän­dig geimpft oder gene­sen sein. Beschäf­tigte haben bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeit­ge­ber einen Nach­weis über eine abge­schlos­sene Impfung, einen Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorzu­le­gen. Die Verpflich­tung gilt für alle in der Einrich­tung täti­gen Perso­nen, unab­hän­gig davon, welche Tätig­kei­ten diese ausüben. Auf ein konkre­tes Vertrags­ver­hält­nis zwischen der jewei­li­gen Einrich­tung und der dort täti­gen Person kommt es nicht an. Daher sind auch Auszu­bil­dende von der Impf­pflicht umfasst.

Wird der Nach­weis von bereits in der Praxis Täti­gen nicht inner­halb der Frist bis zum 15. März 2022 vorge­legt oder beste­hen Zwei­fel an der Echt­heit oder inhalt­li­chen Rich­tig­keit des vorge­leg­ten Nach­wei­ses, hat der Arbeit­ge­ber unver­züg­lich das zustän­dige Gesund­heits­amt darüber zu benach­rich­ti­gen und diesem die erfor­der­li­chen perso­nen­be­zo­ge­nen Daten weiter­zu­lei­ten. Eine Meldung an das Gesund­heits­amt muss selbst­ver­ständ­lich auch dann erfol­gen, wenn der Arbeit­ge­ber für sich selbst über keinen der o.g. Nach­weise verfügt. Das zustän­dige Gesund­heits­amt kann der betrof­fe­nen Person gegen­über Maßnah­men ausspre­chen, bis hin zu einem indi­vi­du­el­len Betre­tungs- bzw. Tätig­keits­ver­bot für die Einrich­tung.

Für Beschäf­tigte, die ab dem 16. März 2022 in den o.g. Einrich­tun­gen neu tätig werden, ist ohne Vorlage eines entspre­chen­den Nach­wei­ses keine Aufnahme der Tätig­keit in den betrof­fe­nen Einrich­tun­gen möglich.

Die Vorschrif­ten gelten nicht für die in den Einrich­tun­gen oder von den Unter­neh­men behan­del­ten, betreu­ten, gepfleg­ten oder unter­ge­brach­ten Perso­nen.

Absage von Fortbildungen der Walner-Schulen

Aufgrund der aktu­el­len SARS-CoV-2 und COVID-19 (Coro­na­vi­rus Disease) Situa­tion werden Fort­bil­dun­gen der Walner-Schu­len, Fort­bil­dungs­zen­trum für med. Berufe der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, Kursort München und Nürn­berg, einge­schränkt durch­ge­führt.

Dies dient zur Vermei­dung von Risi­ken und dem Schutz für Sie selbst, Ihrer Kolle­gin­nen und Kolle­gen sowie Ihrer Dozen­tin­nen und Dozen­ten und der Mita­r­bei­te­rin­nen und Mita­r­bei­ter der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer.

Mitfühlend Fachkompetent Anpacken

Sie sind der Dreh- und Angel­punkt der Praxis, ob am Empfang, bei der Behand­lung oder bei der Verwal­tung im Hinter­grund. Die Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) sind unver­zicht­bar in jeder Praxis.

Dabei hat sich die Tätig­keit der Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten längst zu einem viel­sei­ti­gen, moder­nen Assis­tenz­be­ruf entwi­ckelt. Nicht nur in der klas­si­schen Arzt­pra­xis, auch in Klini­ken, MVZ und ambu­lan­ten OP-Zentren stehen den gesuch­ten Fach­kräf­ten alle Türen offen. Eben­falls beste­hen mitt­ler­weile gute beruf­li­che Aufstiegs­per­spek­ti­ven durch viel­fäl­tige Möglich­kei­ten zur Weiter­qua­li­fi­zie­rung, z. B. zum/zur Praxis­ma­na­ger/in, Nicht­ärzt­li­chen Praxi­sas­sis­ten­ten/in (NäPa), Versor­gungs­as­sis­tent/in in der Haus­a­rzt­pra­xis (VerAH) oder Fach­wirt/in für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung.

Mehr Infor­ma­ti­o­nen für MFAs finden Sie auf unse­rer Face­book-Seite

MedAss Hotline im 1. Halbjahr 2023

Termine im 1. Halb­jahr 2023 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr unter der Tele­fon­num­mer 089 4147–154:
» 12. April 2023
» 10. Mai 2023
» 14. Juni 2023

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