Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche, die von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch betroffen sind, benötigen Hilfe.
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Ärztin­nen und Ärzte aller Fach­ge­biete haben hier eine Schlüs­sel­funk­tion inne. Durch früh­zei­ti­ges Erken­nen und Handeln können sie Kinder und Jugend­li­che vor weite­rer Gefähr­dung schüt­zen und blei­bende physi­sche und psychi­sche Schä­den verhin­dern.

Baye­ri­sche Kinder­schutz­am­bu­lanz

Die Baye­ri­sche Kinder­schutz­am­bu­lanz am Insti­tut für Rechts­me­di­zin der Ludwig-Maxi­mi­li­ans-Univer­si­tät München bietet kosten­lose Unter­su­chung, Doku­men­ta­tion und Beweis­mit­tel­si­che­rung bei Verdacht auf körper­li­che Miss­hand­lung oder sexu­el­len Miss­brauch an. Neben der Beur­tei­lung von gewich­ti­gen Anhalts­punk­ten einer Kinds­wohl­ge­fähr­dung gehört auch die Kommu­ni­ka­tion mit den verschie­de­nen Fach­rich­tun­gen und die landes­weite Vernet­zung der Kinder­schutz­am­bu­lanz mit den zustän­di­gen Anlauf­stel­len dazu.

RemApp

Über RemApp, dem konsi­lia­ri­schen Online-Dienst der Kinder­schutz­am­bu­lanz, können Ärztin­nen und Ärzte kosten­los und gege­be­nen­falls auch anonym Auskunft über das Erken­nen von Miss­hand­lung und sexu­el­lem Miss­brauch von Kindern und Jugend­li­chen einho­len. Die Anmel­dung erfolgt über DocCheck oder über das Login des Berufs­ver­bands der Kinder- und Jugend­ä­rzte (BVKJ).

Medi­zi­ni­sche Kinder­schutz­hot­line

Die „Medi­zi­ni­sche Kinder­schutz­hot­line“ ist ein vom Bundes­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Seni­o­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geför­der­tes, bundes­wei­tes, kosten­freies und 24 Stun­den erreich­ba­res tele­fo­ni­sches Bera­tungs­an­ge­bot für Ange­hö­rige der Heil­be­rufe bei Verdachts­fäl­len von Kindes­miss­hand­lung, Vernach­läs­si­gung und sexu­el­lem Kindes­miss­brauch. Die Projekt­lei­tung hat Profes­sor Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugend­psych­ia­trie / Psycho­the­ra­pie Ulm.

Leit­fa­den für Ärzte und Ärztin­nen

Der Leit­fa­den für Ärzte und Ärztin­nen „Gewalt gegen Kinder und Jugend­li­che – Erken­nen und Handeln“, bietet eine Hilfe­stel­lung bei der Beur­tei­lung von gewich­ti­gen Anhalts­punk­ten in der prak­ti­schen Arbeit. Über­sicht­lich und doch ausführ­lich wird in den Kapi­teln vom Erken­nen über die ärzt­li­che Diagnose und Befund auch zum Fall­ma­na­ge­ment Wissen vermit­telt, welches zur Hand­lungs­si­cher­heit bei Verdacht auf bzw. fest­ge­stell­ten gewich­ti­gen Anhalts­punk­ten für Gewalt gegen Kinder oder Jugend­li­che beitra­gen soll. Ferner sind Ansprech­part­ner und Adres­sen genannt, die für eine weiter­füh­rende Abklä­rung und gege­be­nen­falls für eine Hilfe­stel­lung kontak­tiert werden können.

Hand­lungs­pflicht für Ärztin­nen und Ärzte in Bayern

Kommen Ärztin­nen und Ärzte zur Einschät­zung, dass das Kindes­wohl gefähr­det ist und aus ihrer Sicht die Einbin­dung des Jugend­am­tes zur Sicher­stel­lung des Kindes­wohls erfor­der­lich ist, so müssen sie das Jugend­amt auch einbe­zie­hen (notfalls auch ohne oder gegen den Willen der Eltern, wenn diese zur Abwen­dung der Kindes­wohl­ge­fähr­dung nicht ausrei­chend mitwir­ken wollen oder können).

§ Art. 14 Abs. 6 GDVG:

Ärztin­nen und Ärzte, Hebam­men und Entbin­dungs­pfle­ger sind verpflich­tet, gewich­tige Anhalts­punkte für eine Miss­hand­lung, Vernach­läs­si­gung oder einen sexu­el­len Miss­brauch eines Kindes oder Jugend­li­chen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufs­aus­übung bekannt werden, unter Über­mitt­lung der erfor­der­li­chen perso­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich dem Jugend­amt mitzu­tei­len.

Was tun bei einem Hinweis auf Kindes­wohl­ge­fähr­dung?

Ob Spuren von Gewalt, mangelnde Hygi­ene oder nicht witte­rungs­gs­mäße Klei­dung – immer wieder erlan­gen Ärztin­nen und Ärzte und andere Berufs­ge­heim­nis­trä­ge­rin­nen – und träger während ihrer Arbeit Kennt­nis über eine gegen­wär­tige oder unmit­tel­bar bevor­ste­hende Gefahr für die Entwick­lung von Kindern und Jugend­li­chen.

Doch was ist konkret zu tun bei einem Hinweis auf Kindes­wohl­ge­fähr­dung? Antwor­ten auf diese Frage liefert eine brand­ak­tu­elle Über­sicht des Staats­mi­nis­te­ri­ums der Justiz sowie des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit und Pflege für Berufs­ge­heim­nis­trä­ger.

Die Hand­rei­chung enthält unter ande­rem nütz­li­che und hilf­rei­che Infor­ma­ti­o­nen zu Mittei­lungs- und Koope­ra­ti­ons­we­gen mit Behör­den und ande­ren Verant­wort­li­chen bei einem Hinweis bzw. Verdacht auf Kindes­wohl­ge­fähr­dung.

Die Über­sicht können Sie unter dem folgen­den Link als PDF-Datei herun­ter­la­den.

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