Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche, die von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch betroffen sind, benötigen Hilfe.
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Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete haben hier eine Schlüsselfunktion inne. Durch frühzeitiges Erkennen und Handeln können sie Kinder und Jugendliche vor weiterer Gefährdung schützen und bleibende physische und psychische Schäden verhindern.

Bayerische Kinderschutzambulanz

Die Bayerische Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet kostenlose Untersuchung, Dokumentation und Beweismittelsicherung bei Verdacht auf körperliche Misshandlung oder sexuellen Missbrauch an. Neben der Beurteilung von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindswohlgefährdung gehört auch die Kommunikation mit den verschiedenen Fachrichtungen und die landesweite Vernetzung der Kinderschutzambulanz mit den zuständigen Anlaufstellen dazu.

remed-online

Über remed-online, dem konsiliarischen Online-Dienst der Kinderschutzambulanz, können Ärztinnen und Ärzte kostenlos und gegebenenfalls auch anonym Auskunft über das Erkennen von Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einholen. Die Anmeldung erfolgt über DocCheck oder über das Login des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Medizinische Kinderschutzhotline

Die "Medizinische Kinderschutzhotline" ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Projektleitung hat Professor Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie Ulm.

Leitfaden für Ärzte und Ärztinnen

Der Leitfaden für Ärzte und Ärztinnen "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkennen und Handeln", bietet eine Hilfestellung bei der Beurteilung von gewichtigen Anhaltspunkten in der praktischen Arbeit. Übersichtlich und doch ausführlich wird in den Kapiteln vom Erkennen über die ärztliche Diagnose und Befund auch zum Fallmanagement Wissen vermittelt, welches zur Handlungssicherheit bei Verdacht auf bzw. festgestellten gewichtigen Anhaltspunkten für Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche beitragen soll. Ferner sind Ansprechpartner und Adressen genannt, die für eine weiterführende Abklärung und gegebenenfalls für eine Hilfestellung kontaktiert werden können.

Handlungspflicht für Ärztinnen und Ärzte in Bayern

Kommen Ärztinnen und Ärzte zur Einschätzung, dass das Kindeswohl gefährdet ist und aus ihrer Sicht die Einbindung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich ist, so müssen sie das Jugendamt auch einbeziehen (notfalls auch ohne oder gegen den Willen der Eltern, wenn diese zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend mitwirken wollen oder können).

§ Art. 14 Abs. 6 GDVG:

Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, unter Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen.

Online- Fortbildungen zum Kinderschutz für Ärztinnen und Ärzte

Um Ärztinnen und Ärzten in der Handlungssicherheit zu stärken und betroffene Kinder möglichst umgehend vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen werden von der „FortbildungsAkademie im Netz“ zertifizierte Online-Fortbildungen angeboten. Ärztinnen und Ärzten, denen eine „face to face Fortbildung“ nicht möglich ist, können sich internetbasiert auf dem Gebiet des Kinderschutzes fort- und weiterbilden, insbesondere zu allen Gewaltformen, zum Fallmanagement und zur Gesprächsführung. Ebenso werden aktuelle Rechtsgrundlagen zum Kinderschutz erläutert und kommentiert.

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