Weiterbildungs­kurse

Für den Erwerb einer Qualifikation müssen ggf. Kurs-Weiterbildungen absolviert werden. Ob dies notwendig ist, kann dem sogenannten Kopfteil der Weiterbildungsordnung entnommen werden. Beispielsweise muss für den Erwerb der Facharztbezeichnungen „Allgemeinmedizin“, „Kinder- und Jugendmedizin“ und „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ an der Kurs-Weiterbildung in „Psychosomatischer Grundversorgung“ teilgenommen werden.

Eine Übersicht der von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannten Kurs-Weiterbildungen finden Sie im Kurskalender (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass der Weiterbildungskurs durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer anerkannt wurde. Die Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Dabei müssen die Empfehlungen der Bundesärztekammer berücksichtigt werden. Die (Muster-)Kursbücher der Bundesärztekammer finden Sie hier – mit Ausnahme der Klinischen Akut- und Notfallmedizin – diese finden sie hier. Bitte beachten Sie auch die in den (Muster-)Kursbüchern festgelegte Kursreihenfolge, die unbedingt eingehalten werden muss. Für die Anrechenbarkeit auf die Weiterbildung ist eine Weiterbildungsbescheinigung vom jeweiligen Kursleiter nötig. Eine reine Fortbildungsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Fehlzeiten während der Kurs-Weiterbildung
Wenn Fehlzeiten anfallen, müssen diese entsprechend den einzelnen Kursvorschriften nachgeholt werden

Ihr Ansprechpartner zur Weiterbildung

Anerkennungen Facharzt und Schwerpunkt
Anerkennungen Zusatzbezeichnungen

Kurskalender