Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

Hier finden Sie Informationen zum Thema Tätigkeiten im Ausland

Für Tätig­kei­ten im Ausland kann es erfor­der­lich sein, dass Sie eine „Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung“ (auch als „Certificate of Good Standing“ bezeichnet) benötigen. Zustän­dige Stelle für die Erstel­lung einer Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung ist die Regie­rung von Ober­bay­ern (Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland – Regierung von Oberbayern) bzw. die Regie­rung von Unter­fran­ken (Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland – Regierung von Unterfranken), je nachdem in welchem Zustän­dig­keits­be­reich Sie Ihre ärzt­li­che Tätig­keit ausüben bzw. zuletzt ausge­übt haben.

Die Regierung benötigt für die Ausstel­lung der Unbedenklichkeitsbescheinigung einen Nachweis der Bayerischen Landesärztekammer, dass keine berufsrechtlichen Bedenken bestehen. Diesen können Sie formlos per E-Mail (recht@blaek.de) unter Angabe von Vor- und Nach­name, Geburts­da­tum sowie Adresse beantragen. Die BLÄK sendet den benötigten Nachweis direkt und ausschließ­lich an die zustän­dige Regie­rung zur weiteren Bearbeitung.

Ihre Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-2634
Fax: 089 2176-402634
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg