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Fachkunden im Strahlenschutz
Hier finden Sie Informationen zu Fachkunden im Strahlenschutz sowie zu Voraussetzungen, Erwerb und Aktualisierung. Zudem erhalten Sie Hinweise zu den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen.
Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (≙Röntgen)
Hinweise zum Erwerb der Fachkunde gem. § 47 StrlSchV
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) darf nur für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der BLÄK sind, die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen.
Bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen kommt den Fähigkeiten und dem Wissen der handelnden Personen eine besondere Bedeutung zu, daher ist nach der StrlSchV sowohl auf die Kenntnisse als auch auf die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ein besonderes Augenmerk gelegt worden.
Neu:
Ab 01.01.2025 beginnt die Anerkennung der Sachkundezeiten nach Absolvierung des Grundkurses Anlage 1.1.
Kursteilnahmebescheinigungen
Kenntniskurs Anlage 7.1, Grundkurs Anlage 1.1, Spezialkurs Anlage 2.1, bei speziellen Anwendungsgebieten wie Computertomographie (Rö5), Interventionen (Rö7) oder Volumentomographie (Rö9) ist zusätzlich der jeweilige Spezialkurs erforderlich. Bei Computertomographie nach Anlage 2.2, bei Rö7 nach Anlage 2.3 und nach Rö9 nach Anlage 2.4. Alle Strahlenschutzkurse dürfen bei Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungültig und müssen wiederholt werden.
Sachkundezeugnis
In welchem die Untersuchungszahlen sowie die Tätigkeitszeiten für die in Frage kommenden Gebiete durch eine Person mit mindestens der beantragten Fachkunde bestätigt werden.
Neu:
Die Strahlenschutzkurse und Zeugnisse sind per E-Mail zuzusenden (bitte gut leserlich einscannen, keine Handyfotos).
Der Postversand ist nicht erforderlich; ab dem 02.03.2026 werden postalisch eingereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt.
Beantragung einer Erweiterung der Fachkundebescheinigung
Bei Erweiterungen von bereits ausgestellten Fachkundebescheinigungen benötigt die BLÄK nur ein Zeugnis über das zusätzliche Teilgebiet (Sachkunde); die Erweiterung ist formlos, jedoch mit dem Hinweis „Erweiterung“ zu beantragen. Soweit für die angestrebte Fachkunde zusätzlich ein Kurs erforderlich ist (z. B. bei Erweiterung auf CT, Interventionen, Bestrahlungsplanung, Röntgentherapie), ist auch eine Kursbescheinigung vorzulegen sowie evtl. ein Aktualisierungskurs.
Vollständige Hinweise zum Erwerb der Fachkunde finden Sie in der Fachkunde-Richtlinie Medizin vom 27.06.2012, zuletzt geändert am 08.12.2014.
Fragen und Antworten zu den Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung
Ich möchte die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben. An welche Adresse ist mein Antrag zu schicken?
Per E-Mail s. oben Ansprechpartner.
Ich möchte die Fachkunde im Strahlenschutz (≙ Röntgen) erwerben. Meine Strahlenschutzkurse sind älter als 5 Jahre. Kann ich die Fachkunde trotzdem damit erwerben?
Nach der StrlSchV und Fachkunde ‒ Richtlinie Medizin ist vorgesehen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderlichen Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Damit der Antrag auf Erteilung der Fachkunde genehmigt werden kann, müssen in diesem Fall die zwei Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) wiederholt werden. Hinweise zu Kursterminen finden Sie im Fortbildungskalender der BLÄK.
Auf dieser Seite
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Wichtige Downloads
Achtung!
Angehende Fachärzte für Radiologie beantragen bitte spätestens mit dem Antrag zum Facharzt für Radiologie auch ihre Gesamtfachkunde in der Abteilung Fachkunden nach StrlSchV. Dies geschieht nicht automatisch mit dem Antrag zum Facharzt für Radiologie, sondern ist aktiv zu beantragen.
Benötigte Unterlagen: alle Strahlenschutzkurse / falls nicht schon vorhanden (Kenntnis-, Grund-, Spezialkurs Diagnostik, Spezialkurs CT, Spezialkurs Interventionsradiologie) Zeugnisse, Logbuch.
Ihre Anträge und dazugehörige Unterlagen bitte nach Postleitzahl Ihrer Tätigkeitsadresse zusenden:
Postleitzahl bis 89999 an:
Gabriela Zigan
Telefon: 089 4147–717
E-Mail: g.zigan@blaek.de
Postleitzahl ab 90000 an:
Bettina Labes-Kalinowski
Telefon: 089 4147–735
E-Mail: b.labes-kalinowski@blaek.de
Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (offene radioaktive Stoffe / Nuklearmedizin oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlentherapie)
Kurzinfo zur Beantragung einer Fachkunde gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
(offene Stoffe / Nuklearmedizin oder umschlossene Stoffe / Strahlentherapie)
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird in der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, durch praktische Erfahrung (Sachkunde) und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben.
Einen Kenntniskurs müssen die Ärzte nachweisen, die unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes radioaktive Stoffe an Menschen anwenden möchten und somit selbst keine Fachkunde brauchen. Ärzte, die im Rahmen einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung umgehen sollen, müssen sich im jährlichen Rhythmus einer Unterweisung unterziehen.
Achtung: Die Beantragung wird ab 1. April 2026 im Portal meineBLÄK im Bereich „Fortbildung > Fachkunde im Strahlenschutz“ gestellt.
Der Erwerb bzw. die Beantragung der Fachkunde im Strahlenschutz wird von der zuständigen Stelle der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) nach der Online-Beantragung im Portal meineBLÄK geprüft.
Die Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung erteilt die BLÄK nach der bestandenen Prüfung.
Sobald die Fachkunde durch eine Bescheinigung mit bestandener Prüfung erteilt wurde, muss diese mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Aktualisierungskurs erneuert werden.
Beantragung der Fachkundebescheinigung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) darf nur für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der BLÄK sind, die Fachkunde und die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen. Die Beantragung wird im Portal meineBLÄK im Bereich „Fortbildung > Fachkunde im Strahlenschutz“ gestellt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Prüfung vor der Prüfungskommission der BLÄK. Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend digital als PDF in Ihrem meineBLÄK Postfach zur Verfügung gestellt, wenn Sie in die digitale Zustellung eingewilligt haben (Einwilligungserteilung erfolgt im Profil unter “Digitale Zustellung”).
Cert4Trust Zertifizierung digitaler Bescheinigungen
Die Bescheinigung im PDF-Format wird Cert4Trust zertifiziert. Nach dem Download aus Ihrem Postfach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zweifelsfrei feststellen, dass das Dokument echt ist und von der Bayerischen Landesärztekammer ausgestellt wurde. Des Weiteren wird mit der Cert4Trust-Zertifizierung sichergestellt, dass das Dokument gültig und inhaltlich unverändert ist und den Originalinhalt enthält.
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung Pflicht:
- Zeugnisse der Ausbildung, für den jeweiligen Anwendungsbereich und
- Sachkundezeugnis, in welchem die Tätigkeitszeiten für die in Frage kommenden Gebiete durch eine dafür legitimierte Person bestätigt werden, sowie
- Kursteilnahmebescheinigungen.
Diese Unterlagen sind im Rahmen der Antragstellung im Portal meineBLÄK in der Anwendung “Fachkunde im Strahlenschutz” hochzuladen.
Alle Strahlenschutzkurse dürfen bei Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungültig und müssen wiederholt werden.
Für alle Anwendungsgebiete mit offenen radioaktiven Stoffen sind die Kurse nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2 mit Erfolg zu absolvieren.
Für das Anwendungsgebiet (Gesamtgebiet) in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1, Nr. 1.3 und 1.4 mit Erfolg zu absolvieren sowie Sachkunde und Kurse in Strahlentherapieplanung nach Nr. 2.2.6 nachzuweisen.
Für das Anwendungsgebiet Brachytherapie in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absolvieren sowie Sachkunde und Kurse in Strahlentherapieplanung nach Nr. 2.2.6 nachzuweisen. Für die organspezifischen Anwendungen in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absolvieren.
Für die Anwendungsgebiete in der Teletherapie sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absolvieren sowie Sachkunde und Kurse in Strahlentherapieplanung nach Nr. 2.2.6 nachzuweisen. Für die organspezifischen Anwendungen in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absolvieren.
Gebühr
- Für das Ausstellen der Fachkundebescheinigung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
- Gebühren fallen lediglich für die Prüfung bei der Prüfungskommission der BLÄK an. Diese Gebührenrechnung kann per Überweisung bezahlt werden.
Fachliche Erläuterungen
Nuklearmedizin
- Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bei der Anwendung am Menschen zu seiner Untersuchung oder Behandlung
- Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen zur Kalibrierung bei Untersuchungsverfahren, wie z.B. zur Absorptionskorrekturmessung bei der Positronen-Emissions-Tomographie (PET), Single-Photon-Emission-Computed-Tomographie (SPECT) oder Röntgenfluoreszenzanalyse
Für alle Anwendungsgebiete mit offenen radioaktiven Stoffen sind die Kurse nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2 mit Erfolg zu absolvieren.
Strahlentherapie
- Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bei der Anwendung am Menschen zu seiner Untersuchung oder Behandlung
- Für das Anwendungsgebiet (Gesamtgebiet) in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1, Nr. 1.3 und 1.4 mit Erfolg zu absolvieren sowie Sachkunde und Kurse in Strahlentherapieplanung nach Nr. 2.2.6 nachzuweisen.
Alle Strahlenschutzkurse dürfen bei Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungültig und müssen wiederholt werden.
Teletherapie
- Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung für die Strahlenbehandlung (z.B. Elektronenbeschleuniger, Neutronengeneratoren und Zyklotrone)
- Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen mit umschlossenen radioaktiven Stoffen zur Strahlenbehandlung (Teletherapie)
- Für die Anwendungsgebiete in der Teletherapie sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absolvieren, sowie Sachkunde und Kurse in Strahlentherapieplanung nach Nr. 2.2.6 nachzuweisen. Für die organspezifischen Anwendungen in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absolvieren
Brachytherapie
- Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen mit umschlossenen radioaktiven Stoffen(Strahlern) zur Brachytherapie (z. B. in ferngesteuerten, automatisch betriebenen Afterloadingvorrichtungen) einschließlich der interstitiellen, endovaskulären und intrakavitären Behandlung sowie der Kontakttherapie und der Implantation
- Für das Anwendungsgebiet Brachytherapie in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absolvieren sowie Sachkunde und Kurse in Strahlentherapieplanung nach Nr. 2.2.6 nachzuweisen. Für die organspezifischen Anwendungen in der Strahlenbehandlung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absolvieren.
Suche nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten
Weiterbildungsbefugte fachkundige Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten finden Sie unter:
https://www.blaek.de/aerztinnen-und-aerzte/weiterbildung/befugnisse/
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Wichtige Downloads
Fachkunden gem. § 175 Strahlenschutzverordnung (für zu ermächtigende Ärzte)
Kurzinfo zur Beantragung der Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte (in der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin tätige Ärzte)
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte erfolgt nach Vorlage der Nachweise, über Sachkunde und Strahlenschutzkurse.
Alle Strahlenschutzkurse dürfen bei Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungültig und müssen wiederholt werden.
Achtung: Die Beantragung wird ab 1. April 2026 im Portal meineBLÄK im Bereich „Fortbildung > Fachkunde im Strahlenschutz“ gestellt.
Die Bescheinigung wird Ihnen digital als PDF in Ihrem meineBLÄK Postfach zur Verfügung gestellt, wenn Sie in die digitale Zustellung eingewilligt haben (Einwilligungserteilung erfolgt im Profil unter “Digitale Zustellung”)
Cert4Trust Zertifizierung digitaler Bescheinigungen
Die Bescheinigung im PDF-Format wird Cert4Trust zertifiziert. Nach dem Download aus Ihrem Postfach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zweifelsfrei feststellen, dass das Dokument echt ist und von der Bayerischen Landesärztekammer ausgestellt wurde. Des Weiteren wird mit der Cert4Trust-Zertifizierung sichergestellt, dass das Dokument gültig und inhaltlich unverändert ist und den Originalinhalt enthält.
Neu:
Ab 1. Januar 2025 die Anerkennung der Sachkundezeiten beginnt nach der Absolvierung des Grundkurses Anlage 1.1
Hierfür lesen Sie sich bitte die Seiten der ab 01.01.2024 in Kraft tretenden neuen „Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“ durch: 2023_Richtlinienmodul Fachkunde ärztliche Überwachung
Nach Erhalt der Fachkunde (von der Bayerischen Landesärztekammer) senden Sie diese mit einem formlosen Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Pfarrstraße 3, 80538 München. Eine Verlängerung der Ermächtigung wird ebenso beim LGL beantragt.
Bei Neu-Beantragung oder Aktualisierung der Ermächtigung zur arbeitsmedizinischen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen, bitte zukünftig das unter dem Link bereitgestellte Antragsformular des LGL mit der Fachkunde einreichen:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/doc/antragsformular_ermaechtigung_strschv.pdf
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung