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Unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz von Cloud-Computing in der Arztpraxis zulässig?

Cloud-Dienste können nur eingesetzt werden, wenn die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden, insbesondere:

  • Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  • ggf. Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
  • besondere Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de