Cloud-Dienste können nur eingesetzt werden, wenn die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden, insbesondere:
- Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- ggf. Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
- besondere Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)