Aufgaben, Satzung & Auftrag

Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern stellt sicher, dass zentrale Fragen des ärztlichen Berufs eigenverantwortlich durch die Ärzteschaft geregelt werden – auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben, aber mit hoher fachlicher Kompetenz und Nähe zur Praxis. Die Bayerische Landesärztekammer übernimmt dabei eine zentrale Rolle: Sie vertritt die Interessen der Ärztinnen und Ärzte, sichert die Qualität der Berufsausübung und gestaltet aktiv das Gesundheitswesen im Dialog mit Politik und Gesellschaft.

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Auftrag – gesetzliche Grundlage und Selbstverständnis

  • Die BLÄK ist die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte.
  • Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Rechtsgrundlage ist das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG).
Kernauftrag laut Gesetz
  • Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte
  • Vertretung ihrer Interessen
  • Überwachung der Berufspflichten
  • Förderung der Fort- und Weiterbildung
  • Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärzte und Angehörige
Rolle Gegenüber Staat und Behörden
  • Kann Anträge, Stellungnahmen und Anfragen an Behörden richten
  • Erstellt Gutachten für Behörden
  • Wird von Behörden bei wichtigen Entscheidungen angehört

Satzung – Auszug zentraler Inhalte

  • Offizieller Name: Bayerische Landesärztekammer
  • Sitz: München
  • Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Was die Satzung regelt (über die Vollversammlung/Ärztetag)

Erlass von:

  • Satzung
  • Berufsordnung
  • Weiterbildungsordnung
  • Wahl- und Beitragsordnung

 

Wahl von:

  • Vorstand
  • Ausschüssen

 

Vorschläge für:

  • Ehrenamtliche Richter der Berufsgerichte

 

Beschluss über:

  • Haushalt, Jahresabrechnung, etc.