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Weiterbildungsordnung
Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt die ärztliche Weiterbildung in Bayern und bildet die Grundlage für den Erwerb von Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen. Hier finden Sie die aktuellen und früheren Fassungen, wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen zur Weiterbildungsordnung.
Was ist die Weiterbildungsordnung?
Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns stellt die rechtliche Grundlage für die ärztliche Weiterbildung in Bayern dar. In ihr werden Dauer und Inhalt der Weiterbildung definiert. Die aktuelle WBO ist kompetenzbasiert und unterscheidet zwischen „Kognitive und Methodenkompetenz“ (Kenntnisse) und „Handlungskompetenz“ (Erfahrungen und Fertigkeiten).
Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns teilt sich in drei Abschnitte auf:
- Abschnitt A: Allgemeine Bestimmungen (Paragraphenteil)
- Abschnitt B: Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen
- Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen.
Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen deutschen Bundesländern gleich?
Achtung: In Deutschland sind für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die jeweiligen Landesärztekammern zuständig.
Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) ist für die Landesärztekammern nicht bindend und hat lediglich empfehlenden Charakter. Daher können die WBOs der einzelnen Landesärztekammern abweichende Bestimmungen enthalten. Ein Arzt in Weiterbildung muss die Zeiten und Inhalte der Weiterbildungsordnung derjenigen Landesärztekammer nachweisen, bei der er den Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung stellt, die Prüfung absolviert und deren Kammermitglied er ist.
Wie wird die WBO geändert?
Inhaltliche sowie zeitliche Änderungen sollten über die Fachgesellschaften und Berufsverbände an die Bundesärztekammer gemeldet werden. Dort wird in der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ – ein Gremium der Bundesärztekammer – über mögliche Anpassungen beraten und diese nach positivem Votum des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Entscheidung dem Deutschen Ärztetag vorgelegt.
Bei Annahme werden die Änderungen in die MWBO übernommen. Danach beraten Gremien (u. a. der Temporäre Ausschuss zur Umsetzung der WBO, der Vorstand der BLÄK) auf Landessebene über diese Neuerungen, welche ggf. ins Landesrecht übernommen werden. Über die WBO entscheidet der Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag (BÄT). Der BÄT kann von der MWBO abweichende Regelungen treffen.
Welche Weiterbildungsordnung gilt für mich?
Grundsätzlich gilt die aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung für alle Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Dabei ist zu beachten, dass sich die aktuelle WBO durch Beschlüsse des BÄT verändern kann. Es gibt Übergangsbestimmungen, welche im § 20 der WBO geregelt sind.
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