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Befugnisse
Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten kann nur erfolgen, wenn die lehrende Person von der zuständigen Landesärztekammer hierzu an der jeweiligen Weiterbildungsstätte befugt wurde. Für jede Qualifikation der Weiterbildungsordnung (WBO) muss hierfür ein Antrag gestellt werden. Der Vorstand entscheidet, nach Prüfung durch die Fachabteilung, über zeitlichen Umfang, Katalog der vermittelbaren Kompetenzen und Dauer der Befugnis.
Kurz zusammengefasst muss die Ärztin, der Arzt, der eine Befugnis beantragt, diese Bezeichnung führen. Ferner muss eine fachliche und persönliche Eignung gegeben sein und sie / er muss eine gewisse „Stehzeit“ erfüllen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen bzw. zu unserer Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung finden Sie unter Links.
Wichtig
Eine Befugnis ist immer an die Person und Weiterbildungsstätte gebunden. Aus diesem Grund sollten Sie bitte alle Änderungen der Kammer – bspw. per E-Mail an befugnisse@blaek.de – mitteilen.
Auf einen Blick
Was ist die „Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen“?
Aktuelle Informationen zur neuen Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen finden Sie unter folgendem Link: „Fragen & Antworten zur neuen Übergangsregelung“
Was ist ein Starteffekt?
Bei Chefarzt-Wechsel oder Praxisübernahme kann – sofern bereits eine Befugnis nach aktueller WBO bestanden hat – auf Antrag eine befristete Weiterbildungsbefugnis erteilt werden. Für weitere Details siehe Nummer 8 der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung.
Neue Weiterbildungsstätte – gibt es Sonderregelungen?
Nach Gründung einer neuen Weiterbildungsstätte können Sie eine befristete Weiterbildungsbefugnis im Umfang von maximal 12 Monaten beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Nummer 9 der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung.
Was passiert, wenn eine Befugte / ein Befugter in einer Klinik in den Ruhestand geht oder die Klinik verlässt?
Scheidet der leitende Arzt einer Klinik oder Abteilung überraschend aus bzw. ist keine lückenlose Nachbesetzung der Stelle möglich, kann ein nachgeordneter Arzt (Oberarzt) derselben Weiterbildungsstätte den Antrag auf befristete Übertragung der Befugnis stellen.
Was bedeutet Mitaufnahme in eine Befugnis?
Besteht bereits eine Weiterbildungsbefugnis und soll ein weiterer Arzt oder ein weiterer Standort mitaufgenommen werden, müssen die personen- oder standortbezogenen Daten eingereicht und geprüft werden. Ggf. ist eine komplette Überprüfung der Befugnis erforderlich, wenn die ihr zugrunde liegenden Daten zu alt sind.
Wie kann ich den bestehenden Befugnisumfang erhöhen?
Besteht bereits eine Weiterbildungsbefugnis und hat sich das Leistungsspektrum erweitert, kann ein Erhöhungsantrag unter Vorlage der Statistiken und Angaben zur Infrastruktur gestellt werden.
Was ist eine Nebenbestimmung im Rahmen einer Befugnis?
Oft werden Weiterbildungsbefugnisse mit Nebenbestimmungen erteilt. Diese beinhalten z. B. dass ein bestimmter Weiterbildungsinhalt vom Arzt in Weiterbildung andernorts erworben werden muss oder dass Inhalte durch eine Rotation bei einem anderen Weiterbilder erworben werden müssen. Sollten sich im Verlauf die Gegebenheiten ändern, können Sie die Änderung oder den Wegfall der Nebenbestimmung beantragen.
Wie wird entschieden, welcher Befugnisumfang erteilt wird?
Entscheidend für den zeitlichen und inhaltlichen Umfang einer Weiterbildungsbefugnis ist, welche Kompetenzen an einer Weiterbildungsstätte vermittelbar sind. Dies hängt bspw. davon ab, wie häufig bestimmte Eingriffe vorgenommen werden oder ob manche Untersuchungen überhaupt an der Weiterbildungsstätte stattfinden.
Um eine möglichst einheitliche Bewertung vorzunehmen, erstellt die Bayerische Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit Fachberatergremien sogenannte Beurteilungsraster. In diesen Beurteilungsrastern sind die Beurteilungskriterien festgelegt, die für die Erteilung einer Befugnis erfüllt werden müssen. Mit Hilfe dieser Kriterien werden die Möglichkeiten zur Weiterbildung an den einzelnen Stätten ermittelt und bewertet. Raster, die in der Antragsbearbeitung getestet wurden und sich bewährt haben, werden vom Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer genehmigt. Informationen zu den Rastern finden Sie hier.
Bei der Erteilung von Befugnissen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ oder „Psychotherapie“ gelten besondere Vorschriften, die Sie hier finden.
Was wird für die Antragsstellung auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis benötigt?
Für einen Antrag auf Weiterbildungsbefugnis ist im ersten Schritt eine Vorabauskunft zu stellen. Hierfür loggen Sie sich bitte im „meineBLÄK“-Portal ein.
Dort finden Sie im Menü unter „Weiterbildung“ den Punkt „Weiterbildungsbefugnis“, in dem Sie sich registrieren und Ihre Vorabauskunft stellen. Ihre Vorabauskunft wird vom Team der BLÄK geprüft und freigegeben. Bei Freischaltung Ihrer Online-Antragsunterlagen erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die im Portal registrierte E-Mail-Adresse. Erst dann kann der Antrag weiterbearbeitet werden.
Grundsätzlich ist danach für jeden neuen Antrag ein sogenannter Erhebungsbogen auszufüllen. Zur Beantragung einer Befugnis gibt es separate Erhebungsbögen zu Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen. Damit werden die Informationen abgefragt, die für die Beurteilung des Antrages benötigt werden, also personenbezogene Daten, Angaben zur Infrastruktur der Weiterbildungsstätte und Statistiken über die erbrachten Leistungen. Für Anträge nach WBO 2021 ist eine Online-Antragstellung notwendig. Diese ist nach der Anmeldung des Arztes / der Ärztin mit persönlicher Nutzerkennung und Passwort im „meineBLÄK“-Portal unter Weiterbildung > Weiterbildungsbefugnis möglich.
Im niedergelassenen Bereich ist ferner eine Einverständniserklärung zur Datenabfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erforderlich. Folgende Informationen werden bei der KVB eingeholt:
- Art und Umfang der vertragsärztlichen Leistungen durch Übermittlung der Gesamtstatistiken und Häufigkeitsstatistiken der letzten vier Quartale
- laufende / abgeschlossene Verfahren der Plausibilitätsprüfung und deren Inhalt
- laufende / abgeschlossene Disziplinarverfahren und deren Inhalt
- eingeleitete Verfahren vor den Zulassungsinstanzen betreffend das Ruhen oder den Entzug der Vertragsarztzulassung
Beantragen Sie als Arzt in nachgeordneter Position (Oberarzt, angestellter Arzt) eine Weiterbildungsbefugnis, ist eine Bestätigung des Leiters der jeweiligen Weiterbildungsstätte über die Weisungsfreiheit bei der Gestaltung der Weiterbildung erforderlich.
Wie läuft die Antragsbearbeitung ab?
Nachdem die Antragsunterlagen bei der BLÄK eingegangen sind, findet eine formale Prüfung der Unterlagen statt. Eventuelle Unklarheiten oder fehlende Angaben werden bei Ihnen oder ggf. bei der KVB rückgefragt. Je nach Antragsstellung werden die Unterlagen an ein Fachgremium zur Beurteilung weitergeleitet. Es kann vorkommen, dass das Fachgremium weitere Rückfragen an Sie hat. Im Anschluss daran wird Ihr Antrag dem Vorstand der BLÄK in seiner darauffolgenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Befugnis erteilt, ist diese mit dem Tag des Vorstandsentscheides gültig.