Befugnisse

Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten kann nur erfolgen, wenn die lehrende Person von der zuständigen Landesärztekammer hierzu an der jeweiligen Weiterbildungsstätte befugt wurde. Für jede Qualifikation der Weiterbildungsordnung (WBO) muss hierfür ein Antrag gestellt werden. Der Vorstand entscheidet, nach Prüfung durch die Fachabteilung, über zeitlichen Umfang, Katalog der vermittelbaren Kompetenzen und Dauer der Befugnis.

Kurz zusammengefasst muss die Ärztin, der Arzt, der eine Befugnis beantragt, diese Bezeichnung führen. Ferner muss eine fachliche und persönliche Eignung gegeben sein und sie / er muss eine gewisse „Stehzeit“ erfüllen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen bzw. zu unserer Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung finden Sie unter Links.

Wichtig

Eine Befugnis ist immer an die Person und Weiterbildungsstätte gebunden. Aus diesem Grund sollten Sie bitte alle Änderungen der Kammer – bspw. per E-Mail an befugnisse@blaek.de – mitteilen.

Auf einen Blick

Was ist die „Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen“?

Aktuelle Informationen zur neuen Übergangsregelung der BLÄK zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen finden Sie unter folgendem Link: „Fragen & Antworten zur neuen Übergangsregelung“