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Weiterbildungskurse
Für den Erwerb einer Qualifikation müssen ggf. Kursweiterbildungen absolviert werden. Ob dies notwendig ist, kann dem sogenannten Kopfteil der Weiterbildungsordnung unter „Weiterbildungszeit“ entnommen werden. Beispielsweise muss für den Erwerb der Facharztbezeichnungen „Allgemeinmedizin“, „Kinder- und Jugendmedizin“ und „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ an der Kursweiterbildung in „Psychosomatischer Grundversorgung“ teilgenommen werden.
Eine Übersicht der bayerischen Kursweiterbildungen finden Sie im Kurskalender (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass der Weiterbildungskurs durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer anerkannt wurde. Die Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Dabei müssen die Empfehlungen der Bundesärztekammer berücksichtigt werden. Die (Muster-)Kursbücher der Bundesärztekammer finden Sie auf der rechten Seite. Bitte beachten Sie auch die in den (Muster-)Kursbüchern festgelegte Kursreihenfolge, die unbedingt eingehalten werden muss. Für die Anrechenbarkeit auf die Weiterbildung ist eine Weiterbildungsbescheinigung vom jeweiligen Kursleiter nötig. Eine reine Fortbildungsbescheinigung ist grundsätzlich nicht ausreichend.
Fehlzeiten während der Kursweiterbildung
Wenn Fehlzeiten anfallen, müssen diese entsprechend den einzelnen Kursvorschriften nachgeholt werden.