Junge Ärztinnen und Ärzte

Auf dieser Seite sind Informationen und Angebote für junge Ärztinnen und Ärzte zu finden

Berufs­start

Beim Einstieg in den Beruf stehen fast alle Ärztin­nen und Ärzte vor den glei­chen Heraus­for­de­run­gen: Sie müssen sich nicht nur an der neuen Arbeits­stelle zurecht­fin­den, sondern auch darüber hinaus viel rund um das ärzt­li­che Berufs­le­ben orga­ni­sie­ren.

Damit Sie perfekt auf ihre beruf­li­che Lauf­bahn vorbe­rei­tet sind, stellt die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) Ihnen auf der Website „Berufs­ein­stieg“ zahl­rei­che Infor­ma­ti­o­nen für einen reibungs­lo­sen Start in den Arzt­be­ruf zur Verfü­gung – etwa zur Bean­tra­gung der Appro­ba­tion, zum Arzt­aus­weis, zur ärzt­li­chen Fort- und Weiter­bil­dung, zum ärzt­li­chen Berufs­recht oder zur Fach­spra­chen­prü­fung.

Melde­pflicht

Jeder Arzt, der in Bayern ärzt­­lich tätig ist oder, ohne ärzt­­lich tätig zu sein, in Bayern seine Haup­t­woh­­nung im Sinne des Melde­rechts hat, ist verpflich­tet, sich unver­­­züg­­lich ‒ spätes­tens inner­halb eines Monats ‒ bei dem für ihn zustän­­di­­gen Kreis­­ver­­­band oder Bezirks­­­ver­­­band (Melde­­stelle) anzu­­mel­­den.

Zustän­­dig sind die Melde­s­tel­len, in deren Bereich sich der Arzt nieder­­ge­las­­sen hat oder sonst ärzt­­lich tätig ist. Übt er keine ärzt­­li­che Tätig­keit aus, rich­tet sich die Zustän­­dig­keit nach seiner Haup­t­woh­­nung.

Nach der zustän­­di­­gen Melde­­stelle können Sie hier suchen:

Online Melde­bo­gen­platt­form

Sie können sich ab sofort bequem und einfach über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer anmel­den. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst die melde­pflich­ti­gen Umstände, die für die Anmel­dung notwen­dig sind und über­mit­telt diese an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer und den zustän­di­gen ärzt­li­chen Bezirks­ver­band. Zu beach­ten ist, dass Neumit­glie­der trotz der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Melde­da­ten zusätz­lich per Post sämt­li­che Berufs­ur­kun­den (Berufs­er­laub­nis und ggf. Promo­ti­ons­ur­kunde) in beglau­big­ter Kopie an die zustän­dige Melde­stelle (Kreis- oder Bezirks­ver­band) senden müssen.

Kammer­bei­trag

Die BLÄK erhebt zur Erfül­­lung ihrer Aufga­­ben Beiträge. Infor­ma­ti­o­nen zur Beitrags­pflicht und zu Ihrer Beitrags­höhe finden Sie hier.

Der BLÄK folgen – und stets auf dem Laufen­den blei­ben

Ärztin­nen und Ärzte in Bayern erhal­ten über das Baye­ri­sche Ärzte­blatt regel­mä­ßig zahl­rei­che Infor­ma­ti­o­nen aus der Kammer­welt – etwa zur ärzt­li­chen Berufs­po­li­tik, oder zu Neue­run­gen in der Fort- und Weiter­bil­dung. Wich­tige Updates, sowie Hinweise zu inter­es­san­ten Veran­stal­tun­gen und Semi­na­ren veröf­fent­licht die BLÄK außer­dem auf der BLÄK-Home­page im Bereich „Aktu­el­les“ und auf den Social-Media-Kanä­len der Kammer. Aktu­ell ist die BLÄK auf Threads, YouTube, Linke­dIn, Face­book und Insta­gram vertre­ten. Neugie­rig gewor­den?
Dann folgen Sie unse­ren Social-Media-Kanä­len unter den folgen­den Links:

Ihr Ansprechpartner

Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-0
E-Mail: info@blaek.de
Fax: 089 4147-280
Internet: blaek.de

BLÄK auf Social Media

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Weitere Informationen zum Datenschutz

Enga­­ge­­ment in den Ärzt­­li­chen Kreis- und Bezirks­­­ver­­­bän­­den

Die Ärzt­­li­chen Kreis- und Bezirks­­­ver­­­bände (ÄKV/ÄBV) bieten zahl­rei­che Veran­­sta­l­tun­­gen für junge Ärztin­nen und Ärzte an. Die jewei­­li­­gen Termine können bei den jeweils zustän­­di­­gen ÄKV/ÄBV erfragt werden. Zugleich besteht die Möglich­keit zur akti­­ven Mita­r­­beit in den zustän­­di­­gen ÄKV. Ein Enga­­ge­­ment im Kolle­­gen­­kreis eines ÄKV/ÄBV ist sehr will­­kom­­men! Bei Fragen zu regi­o­na­len Kammerak­ti­vi­tä­ten stehen die Vorsit­­zen­­den der ÄKV gern zur Verfü­­gung.