Neuanmeldung

  • Die Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV) ist zuständig für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben.

  • Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)

Am besten errei­chen Sie die ZMV tele­fo­nisch montags bis donners­tags von 9.00 bis 15.30 Uhr und frei­tags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter 089 4147–114.

Ihr Ansprechpartner

Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)

Zuständige Meldestelle

Zustän­dig ist die Melde­stelle, in deren Bereich sich der Arzt nieder­ge­las­sen hat oder sonst ärzt­lich tätig ist. Übt er keine ärzt­li­che Tätig­keit aus, rich­tet sich die Zustän­dig­keit nach seiner Haupt­woh­nung.

Nach der zustän­di­gen Melde­stelle können Sie hier suchen:

Wer ist für mich zuständig?

Online Melde­bo­gen­platt­form

Sie können sich ab sofort bequem und einfach über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer anmel­den. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst die melde­pflich­ti­gen Umstände, die für die Anmel­dung notwen­dig sind und über­mit­telt diese an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer und den zustän­di­gen ärzt­li­chen Bezirks­ver­band. Zu beach­ten ist, dass Neumit­glie­der trotz der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Melde­da­ten zusätz­lich per Post sämt­li­che Berufs­ur­kun­den (Berufs­er­laub­nis und ggf. Promo­ti­ons­ur­kunde) in beglau­big­ter Kopie an die zustän­dige Melde­stelle (Kreis- oder Bezirks­ver­band) senden müssen.