Fachsprachenprüfung

 

Im Rahmen von Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung ist der Nachweis fachsprachlicher Deutschkenntnisse erforderlich. Die Fachsprachenprüfung überprüft die sprachlichen Kompetenzen im Arzt-Patienten-Gespräch, in der Dokumentation sowie im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.

Die Fachsprachenprüfung umfasst mehrere Schritte – von der Anmeldung über die Einladung und Durchführung bis zur Ergebnismitteilung. Teilnehmende erhalten im Vorfeld alle relevanten Informationen zum Ablauf. Das Prüfungsergebnis wird im Anschluss zeitnah mitgeteilt.

Fach­spra­chen­prü­fun­gen der BLÄK

Die Stab­s­stelle Fach­spra­chen­prü­fung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) prüft am Stand­ort Haidenau­platz 5 die deut­schen Sprach­kennt­nisse auslän­di­scher Ärzte, die eine Berufs­er­laub­nis oder Appro­ba­tion nach der Bunde­s­ärz­te­ord­nung bean­tragt haben.

Im vergan­ge­nen Jahr wurden insge­samt 3.557 Fach­spra­chen­prü­fun­gen durch­ge­führt. Die Prüfungs­ka­pa­zi­tä­ten wurden konti­nu­ier­lich erwei­tert, sodass derzeit etwa 300 Prüfun­gen pro Monat möglich sind. Aktu­ell ist die Stab­s­stelle in der Lage, unter Berück­sich­ti­gung einer orga­ni­sa­to­ri­schen Vorlauf­zeit von rund sechs Wochen, allen Teil­neh­men­den einen Prüfungs­ter­min im gewünsch­ten Monat anzu­bie­ten.

Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter folgen­dem Link:

Ihr Weg zum Haidenau­platz 5

Berufs­zu­las­sung: Notwen­dige Kennt­nisse der deut­schen Spra­che

Wer eine Berufs­zu­las­sung als Ärztin/Arzt nach der Bunde­s­ärz­te­ord­nung bean­tragt, muss nach den gelten­den Bestim­mun­gen unter ande­rem über die für die Ausübung der ärzt­li­chen Berufs­tä­tig­keit erfor­der­li­chen Kennt­nisse der deut­schen Spra­che verfü­gen.

Die 87. Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 26./27.06.2014 hat einstim­mig Eckpunkte zur Über­prü­fung der für die Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Deutsch­kennt­nisse in den akade­mi­schen Heil­be­ru­fen beschlos­sen.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen hierzu, insbe­son­dere zu den Möglich­kei­ten und Anfor­de­run­gen des Nach­wei­ses der Fach­spra­chen­kennt­nisse finden Sie auf der Webseite der zustän­di­gen Appro­ba­ti­ons­be­hörde Zentrale Aner­ken­nungs­stelle für Appro­ba­ti­ons­be­rufe der Regie­rung von Ober­bay­ern und dem Bayern­por­tal.

Sofern Sie also eine Fach­spra­chen­prü­fung absol­vie­ren müssen, können Sie diese bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) able­gen. Für diese Prüfung bei der BLÄK ist die Grund­lage eine mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, Pflege und Präven­tion und den Regie­run­gen abge­stimmte Verfah­rens­ord­nung für Sprach­tests bei Anträ­gen auf Ertei­lung einer ärzt­li­chen Berufs­zu­las­sung.

Ihre Ansprechpartner

Stabsstelle Fachsprachenprüfung
Telefon: 089 4147 166
E-Mail: fsp@blaek.de

Anfragen zur Approbation und Berufserlaubnis

Regierung von Oberbayern – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (ZAABY)
Maximilianstraße 39
80538 München

Verwaltungsablauf der Fachsprachenprüfung

Anmeldung

Es ist keine Direktanmeldung bei der Bayerischen Landesärztekammer möglich. Alle Teilnehmer/innen werden durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe der Regierung von Oberbayern der Bayerischen Landesärztekammer übermittelt.

Fragen und Antworten zur Fachsprachenprüfung