Gutachterstelle

Informationen für Patientinnen und Patienten

Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer prüft, ob bei einer medizinischen Behandlung möglicherweise ein Fehler vorliegt. Sie prüft den Fall unabhängig und sorgfältig – sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht.

Gleichzeitig können auch Ärztinnen und Ärzte die Gutachterstelle einschalten, um Vorwürfe einer fehlerhaften Behandlung überprüfen zu lassen und sachlich zu klären.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Gutachterstelle für Ihr Anliegen zuständig ist, helfen Ihnen unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) weiter.

Verfahrensablauf eines Gutachterverfahrens

Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie ein Gutachterverfahren abläuft – von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur abschließenden Stellungnahme. 

Fragen und Antworten (FAQ)

Antragstellung Schritt für Schritt

Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten unterfordert eine Anmeldung in der Software folioNet. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen und wie der Ablauf aufgebaut ist.

1. Merkblatt lesen

Lesen Sie vor der Antragstellung das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Gutachterverfahren“. Es hilft Ihnen zu verstehen, wann ein Verfahren sinnvoll ist und was dabei wichtig ist. Außerdem erhalten Sie Informationen zum Ablauf und zu den Voraussetzungen.

2. Online registrieren

Registrieren Sie sich im Portal folioNet und starten Sie dort die digitale Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt in der Regel online. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein oder mit einer besonderen Belastung verbunden sein, können Sie uns gerne kurz erklären, warum. Wir prüfen dann, ob Sie den Antrag ausnahmsweise per Post einreichen können.

3. Voraussetzungen prüfen lassen 

Nach der Registrierung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind. Erst danach kann die weitere Bearbeitung erfolgen.

4. Antrag ausfüllen und einreichen 

Füllen Sie die Formulare am Computer aus und folgen Sie den Hinweisen im Portal. Anschließend reichen Sie Ihren Antrag digital über folioNet ein.

 

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie beim Antrag Unterstützung benötigen oder Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Video-Anleitung zur Antragstellung

Ergänzend steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur digitalen Antragstellung bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen auch als Video zur Verfügung.

Das Video erklärt den Ablauf noch einmal einfach und anschaulich.

Film: Plattform folioNet: Wie erstelle ich ein Benutzerkonto?

Bitte beachten Sie: Die Gutachterstelle ist nur für Behandlungen zuständig, die in Bayern durchgeführt wurden.

Für Behandlungen außerhalb Bayerns finden Sie die zuständige Stelle über die bundesweite Übersicht der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Auf dieser Seite

Kontakt

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München

Verzeichnis der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

Wenn die medizinische Behandlung nicht in Bayern stattgefunden hat, finden Sie über den Wegweiser der Bundesärztekammer die für Sie zuständige Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle.

Statistiken zu Behandlungsfehlern

Hier finden Sie aktuelle Statistiken der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in Deutschland, die bundesweit zusammengefasste Daten zu geprüften Fällen und deren Ergebnissen zeigen.

Allgemeine Informationen zur Gutachterstelle

Bei der Bayerischen Landesärztekammer wurde 1975 die – kammerweit erste – „Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtstreitigkeiten“ errichtet, die im Jahre 2000 durch eine Neufassung der Verfahrensordnung den Namen „Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen“ erhielt. Diese Namensänderung macht deutlich, dass die Gutachterstelle sich gutachterlich äußert, aber keinen Schlichtungsvorschlag unterbreitet.

Sie ist eine unabhängige Einrichtung, die von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten oder der Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann.

Ziel der Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.

Die Gutachterstelle prüft auf einen Antrag hin, ob der im konkreten Fall einzuhaltende ärztliche Standard gewahrt wurde. Grundlage der Beurteilung sind die Behandlungsunterlagen. Die im Rahmen des Verfahrens abgegebenen Erklärungen der Verfahrensbeteiligten werden mitberücksichtigt. Bei einem umstrittenen Sachverhalt werden die Grundsätze der von der Rechtsprechung entwickelten Regeln zur Beweislast angewandt. Zeuginnen und Zeugen können nicht einvernommen werden.

Über das Ergebnis der Begutachtung erhalten die Verfahrensbeteiligten von der Gutachterstelle eine abschließende Stellungnahme (Votum).

Die Gutachterstelle in Zahlen

Die Arbeit der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) wird anhand zentraler Kennzahlen dargestellt, die im Tätigkeitsbericht veröffentlicht werden. Dazu zählen unter anderem Anträge, abgeschlossene Verfahren, festgestellte Behandlungsfehler und die durchschnittliche Verfahrensdauer.

Veröffentlichungen

Einblicke in die Arbeit der Gutachterstelle: Veröffentlichungen, Fallbeispiele und Fachbeiträge rund um Behandlungsfehler, Begutachtung und Arzthaftung.

Der "interessante Fall"