Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Ende Juli eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts veröffentlicht. Darin weist sie darauf hin, dass einzelne geplante Befugnisse der Nachrichtendienste – etwa das Abhören oder Aufzeichnen nicht‑öffentlich gesprochener Worte oder das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen – Auswirkungen auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten haben könnten.
Nach Auffassung der BÄK sei die Vertraulichkeit im Arzt‑Patienten‑Verhältnis verfassungsrechtlich besonders geschützt und bilde eine wesentliche Grundlage für eine qualifizierte medizinische Behandlung. Patientinnen und Patienten müssten sich Ärztinnen und Ärzten offen anvertrauen können, ohne Sorge, dass sensible Informationen an Dritte gelangen. Vor diesem Hintergrund regt die BÄK an, Ärzte in den Kreis der Berufsgruppen aufzunehmen, die im Bundesverfassungsschutzgesetz absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden sollten. Der aktuelle Entwurf sieht dies etwa für Seelsorger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger, Journalistinnen und Journalisten sowie Abgeordnete vor.
Darüber hinaus regt die BÄK an, entsprechende Anpassungen auch im Bundeskriminalamtsgesetz, im Zollfahndungsdienstgesetz und im MAD‑Gesetz vorzunehmen, um eine einheitliche und konsistente Regelung sicherzustellen.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen unter anderem die Aufklärungs‑ und Weiterverarbeitungsfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes modernisiert und gestärkt sowie die Kontrollzuständigkeiten bei einem Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Dazu werden unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz und das BND‑Gesetz neu gefasst.