Gemäß den gesetzlichen Auflagen müssen niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Freistaat bis zum 30. Juni 2021 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nachweisen, mit dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) ausgestattet zu sein. Anderenfalls droht als Sanktion eine pauschale Kürzung der Vergütung.
Eine rechtzeitige Beantragung des ehBA ist deshalb unbedingt geboten. Derzeit ist mit längeren Auslieferungszeiten von teilweise über zwei Monaten zu rechnen.
Weitere Informationen zum eHBA sowie zur Beantragung des Ausweises sind im beigefügten Dokument, im Meine BLÄK-Portal sowie auf der Website der BLÄK zum eHBA zu finden.