Arztausweis

  • Der elektronische Arztausweis ist eine Ausprägung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA, Health Professional Card, HPC).
  • Der eHBA ist ausgelegt als ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkarten-Format und dient als Ausweis für die Gesundheitsberufe.
arztausweis

FAQs zum elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis

Auf dem elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis werden der Name des Arztes, die heraus­ge­bende Ärzte­kam­mer, die Gültig­keits­dauer und ein Pass­foto aufge­druckt, um den Erfor­der­nis­sen eines Sicht­aus­wei­ses Rech­nung zu tragen. Der neue Ausweis in Form einer Plas­tik­karte ist das elek­tro­ni­sche Pendant zum alten Papier­aus­weis. Dieser bleibt weiter­hin für alle Ärzte gültig, die keinen elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis benö­ti­gen und bean­tra­gen.

Den kosten­pflich­ti­gen elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis (eHBA) sowie den kosten­freien nicht-elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis im Scheck­kar­ten­for­mat können Sie im Meine BLÄK-Portal bean­tra­gen.

    Arztausweis Vorderseite

    Arztausweis Vorderseite

    Arztausweis Rückseite

    Arztausweis Rückseite

Über­sicht zu verschie­de­nen digi­ta­len Anwen­dun­gen der Pati­en­ten­ver­sor­gung

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) hat für Ärztin­nen und Ärzte eine Über­sicht zu verschie­de­nen digi­ta­len Anwen­dun­gen der Pati­en­ten­ver­sor­gung sowie zum elek­tro­ni­schen Heil­be­rufs­aus­weis erstellt. Diese befin­det sich im beige­füg­ten Anhang.

Video­tu­to­rial der Gema­tik zum eHBA

Auf YouTube bietet die Gema­tik ein Video­tu­to­rial an, welches Ärztin­nen und Ärzten detail­liert den Weg zum elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis erklärt.

elek­tro­ni­sche Pati­en­te­n­akte (ePA)

Die ePA soll zu einem zentra­len Element in einem digi­tal vernetz­ten Gesund­heits­we­sen werden. Mit dem Aufbau und der Einfüh­rung der Tele­ma­tikin­fra­s­truk­tur im deut­schen Gesund­heits­we­sen sind hohe Erwar­tun­gen an eine Verbes­se­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung geknüpft. Insbe­son­dere durch eine verbes­serte, schnel­lere und idea­le­r­weise voll­stän­dige Bereit­stel­lung von rele­van­ten Infor­ma­ti­o­nen zu Pati­en­ten soll die Behand­lung unter­stützt werden. Als „Königs­dis­zi­plin“ der Digi­ta­li­sie­rung in der Gesund­heits­ver­sor­gung wird hier­bei gerne die ePA benannt. Sie soll in der Hand der Pati­en­ten das zentrale Element einer vernetz­ten Gesund­heits­ver­sor­gung werden. In der persön­li­chen ePA können Pati­en­ten die bislang an verschie­de­nen Orten vorlie­gen­den Doku­mente zu Behand­lun­gen, Thera­pien, anamnes­ti­schen Infor­ma­ti­o­nen oder Befun­den an einer Stelle digi­tal zusam­men­füh­ren, verwal­ten und für die Behand­lung verfüg­bar machen. Die Bunde­s­ärz­te­kam­mer infor­miert (Stand Juli 2021) über die ePA, gesetz­li­che Grund­la­gen, Einfüh­rungs­stu­fen und Funk­ti­o­na­li­tä­ten, erfor­der­li­che Kompo­nen­ten und deren Verfüg­bar­keit und Finan­zie­rung. Ein Infor­ma­ti­ons­vi­deo der gema­tik zeigt, welche Möglich­kei­ten Ärztin­nen und Ärzte mit der ePA in ihrem Praxis­ver­wal­tungs­sys­tem haben.

eHBA-Repor­ting

Die Bunde­s­ärz­te­kam­mer wertet jeden Monat die aktu­el­len Zahlen zum Ausstat­tungs­grad des eArz­t­aus­wei­ses (eHBA) aus. Basie­rend darauf erstellt sie das eHBA-Repor­ting.
eHBA-Repor­ting

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