FAQs zum elektronischen Arztausweis
Auf dem kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) (mit Chip, der alle für die Telematikinfrastruktur benötigten Daten enthält) ist der Name des Arztes, die herausgebende Ärztekammer, die Gültigkeitsdauer und ein Passfoto aufgedruckt, um auch den Erfordernissen eines reinen Sichtausweises Rechnung zu tragen.
Der neue kostenfreie reine Sichtausweis im Scheckkartenformat (ohne Chip) ist das nicht-elektronische Pendant für alle Ärztinnen und Ärzte die nicht an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Dieser kann weiterhin von allen Ärztinnen und Ärzten beantragt werden, auch zusätzlich zum eHBA.
Der alte blaue Sichtausweis in Papierform, der früher von den ärztlichen Meldestellen ausgestellt wurde, kann leider nicht mehr verlängert werden, da er nicht mehr den geltenden Bestimmungen entspricht.
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) sowie den kostenfreien nicht-elektronischen Arztausweis im Scheckkartenformat können Sie im Meine BLÄK-Portal beantragen.
Arztausweis Vorderseite

Arztausweis Rückseite

Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung sowie zum elektronischen Heilberufsausweis erstellt. Diese befindet sich im beigefügten Anhang.
Videotutorial der Gematik zum eHBA
Auf YouTube bietet die Gematik ein Videotutorial an, welches Ärztinnen und Ärzten detailliert den Weg zum elektronischen Arztausweis erklärt.
Erklärfilme der Gematik
Hier finden Sie Erklärfilme zum E-Rezept, zur elektronischen Patientenakte u. a.
elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA soll zu einem zentralen Element in einem digital vernetzten Gesundheitswesen werden. Mit dem Aufbau und der Einführung der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen sind hohe Erwartungen an eine Verbesserung der Patientenversorgung geknüpft. Insbesondere durch eine verbesserte, schnellere und idealerweise vollständige Bereitstellung von relevanten Informationen zu Patienten soll die Behandlung unterstützt werden. Als „Königsdisziplin“ der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung wird hierbei gerne die ePA benannt. Sie soll in der Hand der Patienten das zentrale Element einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden. In der persönlichen ePA können Patienten die bislang an verschiedenen Orten vorliegenden Dokumente zu Behandlungen, Therapien, anamnestischen Informationen oder Befunden an einer Stelle digital zusammenführen, verwalten und für die Behandlung verfügbar machen. Die Bundesärztekammer informiert (Stand Juli 2021) über die ePA, gesetzliche Grundlagen, Einführungsstufen und Funktionalitäten, erforderliche Komponenten und deren Verfügbarkeit und Finanzierung. Ein Informationsvideo der gematik zeigt, welche Möglichkeiten Ärztinnen und Ärzte mit der ePA in ihrem Praxisverwaltungssystem haben.
eHBA-Reporting
Die Bundesärztekammer wertet jeden Monat die aktuellen Zahlen zum Ausstattungsgrad des eArztausweises (eHBA) aus. Basierend darauf erstellt sie das eHBA-Reporting.
eHBA-Reporting
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In acht Schritten zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2021 -
Der elektronische Arztausweis – Funktionen und Beantragung
Bayerisches Ärzteblatt 9/2020 -
Der elektronische Arztausweis
Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2020 -
Der elektronische Arztausweis
Bayerisches Ärzteblatt 6/2016 -
Die Telematikinfrastruktur
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2018