FAQs zum elektronischen Arztausweis
Auf dem elektronischen Arztausweis werden der Name des Arztes, die herausgebende Ärztekammer, die Gültigkeitsdauer und ein Passfoto aufgedruckt, um den Erfordernissen eines Sichtausweises Rechnung zu tragen. Der neue Ausweis in Form einer Plastikkarte ist das elektronische Pendant zum alten Papierausweis. Dieser bleibt weiterhin für alle Ärzte gültig, die keinen elektronischen Arztausweis benötigen und beantragen.
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) sowie den kostenfreien nicht-elektronischen Arztausweis im Scheckkartenformat können Sie im Meine BLÄK-Portal beantragen.
Arztausweis Vorderseite

Arztausweis Rückseite

Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung sowie zum elektronischen Heilberufsausweis erstellt. Diese befindet sich im beigefügten Anhang.
Videotutorial der Gematik zum eHBA
Auf YouTube bietet die Gematik ein Videotutorial an, welches Ärztinnen und Ärzten detailliert den Weg zum elektronischen Arztausweis erklärt.
Erklärfilme der Gematik
Hier finden Sie Erklärfilme zum E-Rezept, zur elektronischen Patientenakte u. a.
elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA soll zu einem zentralen Element in einem digital vernetzten Gesundheitswesen werden. Mit dem Aufbau und der Einführung der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen sind hohe Erwartungen an eine Verbesserung der Patientenversorgung geknüpft. Insbesondere durch eine verbesserte, schnellere und idealerweise vollständige Bereitstellung von relevanten Informationen zu Patienten soll die Behandlung unterstützt werden. Als „Königsdisziplin“ der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung wird hierbei gerne die ePA benannt. Sie soll in der Hand der Patienten das zentrale Element einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden. In der persönlichen ePA können Patienten die bislang an verschiedenen Orten vorliegenden Dokumente zu Behandlungen, Therapien, anamnestischen Informationen oder Befunden an einer Stelle digital zusammenführen, verwalten und für die Behandlung verfügbar machen. Die Bundesärztekammer informiert (Stand Juli 2021) über die ePA, gesetzliche Grundlagen, Einführungsstufen und Funktionalitäten, erforderliche Komponenten und deren Verfügbarkeit und Finanzierung. Ein Informationsvideo der gematik zeigt, welche Möglichkeiten Ärztinnen und Ärzte mit der ePA in ihrem Praxisverwaltungssystem haben.
eHBA-Reporting
Die Bundesärztekammer wertet jeden Monat die aktuellen Zahlen zum Ausstattungsgrad des eArztausweises (eHBA) aus. Basierend darauf erstellt sie das eHBA-Reporting.
eHBA-Reporting
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In acht Schritten zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2021 -
Der elektronische Arztausweis – Funktionen und Beantragung
Bayerisches Ärzteblatt 9/2020 -
Der elektronische Arztausweis
Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2020 -
Der elektronische Arztausweis
Bayerisches Ärzteblatt 6/2016 -
Die Telematikinfrastruktur
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2018