Ihr eHBA verliert seine Gültigkeit
Ist Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab dem 1. Januar 2026 noch verwendbar?
Worum geht es?
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografische Verfahren) auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA).
Um sich auf die Umstellung vorzubereiten und die Funktionalität von Anwendungen wie z. B. dem eRezept oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ab dem 1. Januar 2026 sicherstellen zu können, sollten Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig im Vorfeld über einen neuen eHBA verfügen, der die nötigen neuen Anforderungen erfüllt. Rechtzeitig heißt hierbei, dass eine mögliche Systemeinrichtung und ein Testbetrieb in der Praxis vor der Umstellung einkalkuliert werden müssen. Die gematik als verantwortliche Stelle für den Betrieb der Telematikinfrastruktur geht deshalb davon aus, dass alle Betroffenen bereits am 1. Dezember 2025 über den neuen eHBA verfügen sollten.
Wie erfahren Sie, ob ein Austausch Ihres eHBA erforderlich ist?
Betroffen sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre jeweiligen Kunden zwischenzeitlich diesbezüglich kontaktiert. Bitte reagieren Sie hierauf schnellstmöglich und starten den Prozess zum Sondertausch!
Kann Ihr Anbieter den rechtzeitigen Kartentausch gewährleisten?
Die Firma medisign GmbH stellt nach einer internen technischen Umstellung derzeit (Stand 28. Oktober 2025) noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Landesärztekammern bestätigen können, dass Sie Ärztin/Arzt sind. Diese Bestätigung ist erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung Ihres jetzigen eHBA wichtige Daten geändert haben, z. B. Name oder Wechsel der zuständigen Ärztekammer. Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie entscheiden, ob Sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten oder ggfs. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornehmen wollen.
Anträge zum Sondertausch, bei denen keine Datenänderung vorliegt, werden hingegen sukzessive durch medisign abgearbeitet.
Wie können Sie den Anbieter wechseln?
Für einen Anbieterwechsel müssen Sie in unserem Portal „Meine BLÄK“
https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm unter Arztausweis/eArztausweis (G2 Karte) einen neuen Antrag starten und einen der verbleibenden Anbieter auswählen.
Die Bayerische Landeärztekammer rät dringend, diesen Antrag schnellstmöglich zu stellen, um rechtzeitig vor dem 1. Januar 2026 in Besitz eines funktionierenden eHBAs zu sein.
Es ist in jedem Fall die Durchführung eines erneuten Postident-Verfahren (in den meisten Fällen ist auch Online-Ident möglich) notwendig.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie den Austausch bereits vorgenommen haben, sind Sie hiervon nicht betroffen!
FAQ zum eHBA
FAQs zum elektronischen Arztausweis
Auf dem kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) (mit Chip, der alle für die Telematikinfrastruktur benötigten Daten enthält) ist der Name des Arztes, die herausgebende Ärztekammer, die Gültigkeitsdauer und ein Passfoto aufgedruckt, um auch den Erfordernissen eines reinen Sichtausweises Rechnung zu tragen.
Der neue kostenfreie reine Sichtausweis im Scheckkartenformat (ohne Chip) ist das nicht-elektronische Pendant für alle Ärztinnen und Ärzte die nicht an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Dieser kann weiterhin von allen Ärztinnen und Ärzten beantragt werden, auch zusätzlich zum eHBA.
Der alte blaue Sichtausweis in Papierform, der früher von den ärztlichen Meldestellen ausgestellt wurde, kann leider nicht mehr verlängert werden, da er nicht mehr den geltenden Bestimmungen entspricht.
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) sowie den kostenfreien nicht-elektronischen Arztausweis im Scheckkartenformat können Sie im Meine BLÄK-Portal beantragen.
Arztausweis Vorderseite
Arztausweis Rückseite
Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung sowie zum elektronischen Heilberufsausweis erstellt. Diese befindet sich im beigefügten Anhang.
Videotutorial der Gematik zum eHBA
Auf YouTube bietet die Gematik ein Videotutorial an, welches Ärztinnen und Ärzten detailliert den Weg zum elektronischen Arztausweis erklärt.
Erklärfilme der Gematik
Hier finden Sie Erklärfilme zum E-Rezept, zur elektronischen Patientenakte u. a.
elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA soll zu einem zentralen Element in einem digital vernetzten Gesundheitswesen werden. Mit dem Aufbau und der Einführung der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen sind hohe Erwartungen an eine Verbesserung der Patientenversorgung geknüpft. Insbesondere durch eine verbesserte, schnellere und idealerweise vollständige Bereitstellung von relevanten Informationen zu Patienten soll die Behandlung unterstützt werden. Als „Königsdisziplin“ der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung wird hierbei gerne die ePA benannt. Sie soll in der Hand der Patienten das zentrale Element einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden. In der persönlichen ePA können Patienten die bislang an verschiedenen Orten vorliegenden Dokumente zu Behandlungen, Therapien, anamnestischen Informationen oder Befunden an einer Stelle digital zusammenführen, verwalten und für die Behandlung verfügbar machen. Die Bundesärztekammer informiert (Stand Juli 2021) über die ePA, gesetzliche Grundlagen, Einführungsstufen und Funktionalitäten, erforderliche Komponenten und deren Verfügbarkeit und Finanzierung. Ein Informationsvideo der gematik zeigt, welche Möglichkeiten Ärztinnen und Ärzte mit der ePA in ihrem Praxisverwaltungssystem haben.
eHBA-Reporting
Die Bundesärztekammer wertet jeden Monat die aktuellen Zahlen zum Ausstattungsgrad des eArztausweises (eHBA) aus. Basierend darauf erstellt sie das eHBA-Reporting.
eHBA-Reporting
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In acht Schritten zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2021
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Der elektronische Arztausweis – Funktionen und Beantragung
Bayerisches Ärzteblatt 9/2020 -
Der elektronische Arztausweis
Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2020 -
Der elektronische Arztausweis
Bayerisches Ärzteblatt 6/2016 -
Die Telematikinfrastruktur
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2018