VERAH / NäPa

Die Qualifizierung zur VERAH bzw. NäPA erweitert die Rolle von Medizinischen Fachangestellten in der Patientenversorgung. Sie übernehmen mehr Verantwortung, unterstützen Ärztinnen und Ärzte gezielt und tragen zu einer noch besseren Betreuung – auch außerhalb der Praxis – bei.

Ergän­zungs­prü­fung für die Anrech­nung der Quali­fi­ka­tion einer/eines VERAH auf den/die Nicht­ärzt­li­che/n Praxi­sas­sis­ten­ten/in (NäPa)

Bitte beach­ten Sie, dass nur voll­stän­dig einge­reichte Unter­la­gen bei der Anmel­dung zur Ergän­zungs­prü­fung berück­sich­tigt werden können!

 
Ort der Ergän­zungs­prü­fung:

Walner-Schu­len
Fort­bil­dungs­zen­trum für medi­zi­ni­sche Berufe der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer
Grill­pa­r­zer­str. 8
81675 München

Wichtiger Hinweis!

Zustän­dig für die Geneh­mi­gung zur Ausfüh­rung von ange­ord­ne­ten Hilfe­leis­tun­gen durch die Nicht­ärzt­li­che Praxi­sas­sis­tenz sowie die Abrech­nung dieser dele­gier­ten Leis­tun­gen im Rahmen der vertrag­s­ärzt­li­chen Versor­gung ist die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns (§ 6 der Dele­ga­ti­ons-Verein­ba­rung; Stand: vom 17. März 2009). In diesem Zusam­men­hang dürfen wir darauf hinwei­sen, dass nach § 6 S. 2 a) der Dele­ga­ti­ons-Verein­ba­rung (Stand: vom 17. März 2009) der Arzt gegen­über der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns nach­wei­sen muss, dass seine Nicht­ärzt­li­che Praxi­sas­sis­tenz u. a. einen quali­fi­zier­ten Berufs­ab­schluss als Medi­zi­ni­sche/r Fach­an­ge­stellte/r oder nach dem Kran­ken­pfle­ge­ge­setz hat.

Aktu­elle Fassung: Dele­ga­ti­ons­ver­ein­ba­rung der KVB

Anmel­de­frist:
Die aktu­el­len Termine zur Ergän­zungs­prü­fung finden Sie auf der Seite der Walner-Schu­len.