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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Aufstiegs-BAföG
Die Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung (424 Std.) wird, soweit sie insgesamt absolviert wird, nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) durch den Staat gefördert. Anträge auf Förderung nach dem AFBG sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung, bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten auf den dort erhältlichen Antragsformblättern zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/