Zum 1. Januar 2026 wurde in Bayern die Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene gemäß dem (Muster-) Kursbuch Krankenhaushygiene auf der Grundlage der (Muster-) Weiterbildungsordnung 2018 eingeführt. Damit löst sie die Strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene nach Vorgaben der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2011 ab.
Übergangsbestimmung
Ärztinnen und Ärzte, die die curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“ bei der Bayerischen Landesärztekammer abgeschlossen haben, sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Krankenhaushygiene“ zu führen.
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