• Home |
  • Änderung der Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung; Verlängerung der Meldepflicht für Lyme-Borreliose in Bayern

Änderung der Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung; Verlängerung der Meldepflicht für Lyme-Borreliose in Bayern

Bislang war die Meldepflicht für Lyme-Borreliose in der Verordnung zur Er-weiterung der Meldepflicht auf andere übertragbare Krankheiten oder Krankheitserreger (MeldePflV) vom 14.02.2018 geregelt und gem. § 4 Satz 2 MeldePflV bis zum 28.02.2024 befristet. Mit Änderungsverordnung des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 31.01.2024, 2120-10-G, wurden die Regelungen der MeldePflV um weitere fünf Jahre, bis zum Ablauf des 28.02.2029 verlängert (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 GesV n. F.) und in diesem Zuge inhaltlich in die Verordnung über die staatliche Ge-sundheitsverwaltung (GesV) integriert. Die amtliche Bezeichnung der GesV wurde dabei in „Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz“ geändert.

Die Änderungsverordnung im GVBl. ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2024-34/.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de