Gemäß § 20 „Übergangsbestimmungen“ Absatz 6 und 7 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 (WBO 2021) können Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der WBO 2021 am 1. August 2022 in einer Schwerpunkt-Weiterbildung oder in einer Zusatz-Weiterbildung befinden, diese innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung, also bis zum 31. Juli 2025, nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (WBO 2004) abschließen.
Weiterbildungsbefugnisse nach WBO 2004 in Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen werden infolgedessen zum 31. Juli 2025 beendet und darüber hinaus nicht mehr erteilt. Ab dem 1. August 2025 ist ausschließlich eine Antragstellung nach der WBO 2021 und eine Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen nach WBO 2021 möglich.
Die Antragstellung für eine Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2021 muss über das „Meine BLÄK-Portal“ erfolgen.
Weiterzubildende können aufgrund der vom Vorstand der BLÄK am 11. März 2024 beschlossenen „Übergangsregelung zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen“ trotz Beendigung der Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2004 zum 31. Juli 2025 (siehe oben) bis zum 31. Dezember 2027 nach der WBO 2021 (auf Grundlage einer zum 31. Juli 2025 aktiven Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2004) weitergebildet werden.