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Gibt es eine Punktezahlbegrenzung für einzelne Fortbildungskategorien?

Für das Selbst­stu­dium von Fachli­te­ra­tur (Kate­go­rie E) und für die Ausübung einer Refe­ren­ten­tä­tig­keit, Veröf­fent­li­chung(en) etc. (Kate­go­rie F) werden inner­halb von fünf Jahren maxi­mal 50 Fort­bil­dungs­punkte aner­kannt.

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Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
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