Approbation & Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte
Hier finden Sie Informationen zur Approbation und Berufserlaubnis sowie zu Antragstellung und zuständigen Behörden in Bayern
Die ärztliche Approbation
Die Zuständigkeiten für die Ausstellung der Approbation hängen davon ab, in welchem Land die ärztliche Ausbildung abgeschlossen wurde.
Abschluss in Deutschland:
Für die Erteilung der Approbation ist die Regierung von Oberbayern oder die Regierung von Unterfranken zuständig. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen:
Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland – Regierung von Oberbayern
Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland – Regierung von Unterfranken
Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz:
Für die Erteilung der Approbation ist bayernweit die Regierung von Oberbayern zuständig.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz
Abschluss in einem Drittstaat:
Für sämtliche Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen ist in Bayern ausschließlich die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat ist über das Bayern Portal möglich.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Berufserlaubnis für ausländische Ärztinnen und Ärzte
Die Berufserlaubnis für ausländische Ärztinnen und Ärzte ermöglicht es Ihnen, vorübergehend in Deutschland zu arbeiten und dort Ihre medizinische Tätigkeit auszuüben. Dabei ist die Ausübung des Berufs allerdings nur unter der Aufsicht eines approbierten Arztes gestattet. Zusätzlich werden in der Regel Nebenbestimmungen festgelegt, die beispielsweise die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen umfassen können.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Voraussetzung ist unter anderem ein erfolgreich abgeschlossenes medizinisches Studium, die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, die Kenntnisse auf dem Niveau C1 umfassen. Zum Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse kann die Fachsprachenprüfung bei der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link: Weitere Infos zur Fachsprachenprüfung.
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)
Falls Sie weitergehende Informationen zur Berufsanerkennung in Bayern benötigen, hilft Ihnen die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) als bayernweit zuständige Kompetenzstelle im Bereich Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter. Dort werden Arbeitgeber bayernweit individuell, neutral und kostenfrei rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beraten. Dieses Beratungsangebot richtet sich auch an Personen mit abgeschlossenen ausländischen Berufsabschlüssen in den Gesundheitsberufen, die in Bayern leben oder in Bayern eine neue Heimat finden möchten.
Die KuBB erreichen Sie unter folgenden Link: Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – Regierung von Mittelfranken
Weitere Informationen zur ärztlichen Tätigkeit in Deutschland finden Sie auch auf der Seite der Bundesärztekammer unter: Ärztliche Tätigkeit in Deutschland