Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Aufstiegs-BAföG

Die Fort­bil­dung zum Fach­wirt/zur Fach­wir­tin für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung (424 Std.) wird, soweit sie insge­samt absol­viert wird, nach dem Aufstiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AFBG) durch den Staat geför­dert. Anträge auf Förde­rung nach dem AFBG sind bei den Ämtern für Ausbil­dungs­för­de­rung, bei den Land­rat­s­äm­tern und kreis­freien Städ­ten auf den dort erhält­li­chen Antrags­form­blät­tern zu stel­len.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen erhal­ten Sie auf den Inter­netsei­ten des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Bildung und Forschung: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/