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eHBA jetzt tauschen: Frist endet am 30. Juni 2026

Viele elek­tro­ni­sche Heil­be­rufs­aus­weise (eHBA) der Gene­ra­tion 2.1 müssen erneut ausge­tauscht werden. Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) ruft alle betrof­fe­nen Ärztin­nen und Ärzte dazu auf, zeit­nah eine Austausch- bzw. Folge­karte zu bean­tra­gen. Das gilt auch für Inha­be­rin­nen und Inha­ber eines ausschließ­lich RSA-fä­hi­­gen eHBA (Arzt­aus­weis) oder SMCB (Praxis­aus­wei­s).

Warum ein Austausch notwen­dig ist
Mehrere Gründe führen dazu, dass eHBA spätes­tens bis zum 30. Juni 2026 ersetzt werden müssen – selbst dann, wenn das aufge­druckte Gültig­keits­da­tum noch nicht abge­lau­fen ist.

Ein zentra­ler Faktor ist die Umstel­lung der Tele­ma­tikin­fra­s­truk­tur (TI) auf das neue Verschlüs­se­lungs­ver­fah­ren ECC. Ursprüng­lich soll­ten alle nicht ECC fähi­gen Karten bis Ende 2025 getauscht werden. Aufgrund von Produk­ti­ons- und Liefe­r­eng­päs­sen wurde die Frist jedoch verlän­gert: Alte Karten können noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden und werden am 1. Juli auto­ma­tisch deak­ti­viert.

Austausch neue­rer eHBA von D-Trust und SHC+­Care
Bei den eHBA, die bereits ECC-fähig sind und trotz­dem getauscht werden müssen, handelt es sich um Karten der Anbie­ter D-Trust und SHC+­Care. Laut den Herstel­lern gibt es in bestimm­ten Infi­neon-Chips eine Schwach­stelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb nur bis zum 30. Juni 2026 für die quali­fi­zierte elek­tro­ni­sche Signa­tur genutzt werden.

Erkenn­bar sind die betrof­fe­nen Ausweise am Schrift­zug „Ide­mia“ auf der Rück­seite. Die Herstel­ler haben die betrof­fe­nen Kundin­nen und Kunden bereits per E-Mail infor­miert. Wer diese Nach­richt erhal­ten und bereits reagiert hat, muss in der Regel nicht selbst aktiv werden – voraus­ge­setzt, die hinter­legte E-Mail-Adresse ist noch aktu­ell.

Achtung: Bestel­lun­gen beim Herstel­ler D-Trust müssen spätes­tens bis zum 28. Mai 2026 voll­stän­dig einge­gan­gen sein, damit ein recht­zei­ti­ger Umtausch des eHBA durch D-Trust gewähr­leis­tet werden kann.


Sie haben Rück­fra­gen zum eHBA-Austausch?
Dann können Sie sich per E-Mail (melde­we­sen@blaek.de) oder tele­fo­nisch 089 4147–114 direkt an das Melde­we­sen der BLÄK wenden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de