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Änderungen am GKV-Spargesetz greifen weiterhin zu kurz

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) bewertet die über das Wochenende verhandelten Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als unzureichend. BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer betont, dass die vorgesehenen Anpassungen am Gesetzentwurf zentrale Herausforderungen der ambulanten Versorgung weiterhin nicht lösten.

„Nachbesserungen, die den ambulanten Bereich faktisch ausklammern, verdienen ihren Namen nicht. Wenn die Koalition die im Gesetzentwurf vorgesehenen tiefgreifenden Einschnitte bei den haus- und fachärztlichen Praxen unverändert lässt, gefährdet sie die wirtschaftliche Grundlage genau jener Strukturen, die den Großteil der täglichen Patientenversorgung sicherstellen“, so Quitterer. Zusätzliche Belastungen – etwa durch die geplante Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung – würden den bürokratischen Aufwand weiter erhöhen, ärztliche Ressourcen binden und die ambulante Versorgung weiter erschweren. Unter den künftig geplanten Rahmenbedingungen sei dies für die Praxen eine nicht zumutbare Belastung.

Auch im stationären Bereich zeichne sich eine weitere Verdichtung der Anforderungen ab: Absenkungen von Personalstandards, ausgeweitete Zweitmeinungsverfahren und zusätzliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) würden den Aufwand für Ärztinnen und Ärzte weiter steigern, statt dringend benötigte Entlastung zu schaffen.

Die BLÄK erkenne gewisse kurzfristige Änderungen an. So soll der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung weniger stark gekürzt werden als ursprünglich vorgesehen. Insgesamt fordert Quitterer nach wie vor eine Kurskorrektur: “Ohne substanzielle Verbesserungen für die ambulante Versorgung und die vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund bleiben die geplanten Änderungen unvollständig“.

PM- Änderungen am GKV-Spargesetz greifen weiterhin zu kurz

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