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Gesundheitskompetenz für Schülerinnen und Schüler
Gesundheitskompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für ein selbstbestimmtes Leben – und beginnt schon in der Schule. Doch viele Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und richtig einzuordnen.
Förderung der Gesundheitskompetenz in der Schule
Das Projekt „Arzt in der Schule“ wurde 2009 von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gestartet. Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Im Rahmen der „Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit“, die jährlich an bayerischen Schulen stattfindet, können Ärztinnen und Ärzte mit Informationsstunden zu Gesundheitsthemen teilnehmen.
Zur Vorbereitung der Gesundheitswoche können bei der BLÄK Vorträge zu den Gesundheitsthemen Bewegung (z.B. „Mensch, beweg Dich! … denn Bewegung macht Spaß und tut gut“), richtige Ernährung im Kindes- und Jugendalter und Impfungen angefordert werden.
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Erste Hilfe und Reanimation an Schulen
In Bayern hat der 77. Bayerische Ärztetag 2018 (Beschluss R 54/2018) die Bayerische Staatsregierung zur Umsetzung der Integration von Reanimation im Schulunterricht aufgefordert. Das bayerische Staatsministerium hat mit Bekanntmachung vom 23.06.2019 im bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.2019 Nr.249) die Schulen zur Ermöglichung einer stufenweisen Kompetenzentwicklung in der Ersten Hilfe und im Bereich Wiederbelebung für bayerische Schülerinnen und Schüler veranlasst.
Laut dieser Bekanntmachung „sollen alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7/8 im zweijährigen Turnus die Möglichkeit erhalten, in speziellen Modulen (jeweils 2 Unterrichtseinheiten) Kompetenzen im Bereich Wiederbelebung zu erwerben bzw. zu festigen, so dass bei Verlassen der Schule mehrfach insbesondere die Herz-Druck-Massage geübt werden konnte. Ältere Schülerinnen und Schüler (Jahrgangsstufe 11/12) üben auch die Atemspende ein (…)“
Die Durchführung soll je nach Schulart und Gegebenheiten im (Fach-) Unterricht oder z.B. an Projekttagen erfolgen. Die Unterweisung und Übung der Wiederbelebung soll von Lehrkräften der jeweiligen Schule durchgeführt werden, welche im Rahmen der zentralen (staatlich finanzierten) Lehrerfortbildungen den Lehrschein hierfür erwerben. Materialkosten für diesen Unterricht sollen vom Sachaufwandsträger übernommen werden.
Diese Bekanntmachung ist am 23.06.2019 in Kraft getreten.