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Altersversorgung
Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetz. Mitglieder sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, wenn sie im Tätigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung ärztlich tätig sind.
Die Bayerische Ärzteversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die in Bayern beruflich tätig sind. Weiterführende Informationen, vor allem für Berufseinsteiger, finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Ärzteversorgung.
Bei weiteren Fragen zur berufsständischen Altersversorgung der Bayerischen Ärzteversorgung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitgliederbetreuung der Bayerischen Ärzteversorgung.
Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung über die Bayerische Versorgungskammer verweisen wir auf die Stellungnahme der Bayerischen Ärzteversorgung unter folgendem Link:
Befreiung von der Gesetzlichen Rentenversicherung
Wichtig: Rechtzeitig Befreiungsantrag stellen!
- Am 1. Januar 2023 erfolgte die Umstellung auf die elektronische Befreiung (Zugang über die Homepage der Bayerischen Ärzteversorgung).
- Das Thema ist auch beim Arbeitgeber- und Tätigkeitswechsel zu beachten.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung wirkt vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an, wenn der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der Bayerischen Ärzteversorgung eingeht.