Resolution der Delegiertenversammlung des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München:
„Die Vergessenen Kinder“
Sorge um die begleiteten Flüchtlingskinder
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als einen Vertragspartner in Art 3 zur „vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls“ und in Art 6 „… im größtmöglichen Umfang die Entwicklung des Kindes zu gewährleisten“.
Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV) hat von Anfang an die Tätigkeit seiner Mitglieder in der Flüchtlingsversorgung begleitet und unterstützt; er sieht dies unverändert seit 2015 als eine hervorgehobene Aufgabe auf der Grundlage unseres gesetzlichen Auftrages aus dem Heilberufe-Kammergesetz („Mitwirkung an der öffentlichen Gesundheitspflege“).
Wir halten die unverzügliche Umsetzung folgender Forderungen für dringlich und unverzichtbar:
- Sichere Unterkünfte (je Familie mind. ein Raum) für Frauen und Kinder, abschließbar, mit Geschlechter-getrennten, abschließbaren Sanitäranlagen
- Ab Aufnahmetag in jeder Einrichtung eine feste Tagesstruktur mit Kita, Schule, Hausaufgabenbetreuung an 5 Tagen/Woche, unabhängig vom Aufenthaltsstatus
- Bei Bedarf Diagnostik und Therapie durch Kinderpsychiater, Sozialpädiater und Kinder-Psychotherapeuten
- Gruppenangebote für Eltern als Psychoedukation („Parents College“), ggf. in Kombination mit den aufsuchenden „Frühe Hilfen“ für die Kinder
- Regelmäßige Kontrollen durch die Fachabteilungen des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) und durch die Experten des Jugendamtes hinsichtlich der Umsetzung dieser Forderungen und der Einhaltung gesetzlicher hygienischer Standards.
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Dies gilt für alle Unterkünfte einschl. der Ankerzentren bzw. -Dependancen, um absehbare Folgeschäden durch die derzeitige Art der Unterbringung für diese Kinder zu vermeiden.
Weltweit sind Kinder die Bevölkerungsgruppe, die von den negativen Auswirkungen gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer, religiöser, militärischer und klimatischer Konfliktlagen (Problemsituationen) am stärksten betroffen sind und darunter zu leiden haben. Für Kinder, die ihre Heimat verlassen mussten, potenzieren sich derartige Belastungen auf besondere Weise.
Münchner Ärztinnen und Ärzte haben sich seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 in herausragender Weise um die medizinische Grundversorgung der Flüchtenden nach deren Ankunft in München gekümmert. Die Kinderärztliche Versorgung nahm und nimmt dabei immer noch einen Schwerpunkt ein. Die Kolleginnen und Kollegen warnen seit langem vor den Folgen einer, ihrer Ansicht nach, unzureichenden strukturellen Versorgung für Kinder in Begleitung ihrer Mütter oder Eltern. Kinder finden hier nicht die Strukturen und
Rahmenbedingungen vor, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Dazu kommt, dass auch die Eltern hier in einer Ausnahmesituation und fremd sind, so dass sie die mangelnden Strukturen nicht ausgleichen können. Wissenschaftliche Untersuchungen dieser Bevölkerungsgruppe belegen, dass die normale und gesunde Entwicklung dieser Kinder unter solchen Bedingungen in hohem Maße gefährdet ist (Literatur auf Nachfrage beim ÄKBV).