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GKV-Spargesetz gefährdet Versorgung – BLÄK fordert Kurskorrektur

München, 26. Juni 2026 – Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) kritisiert die geplanten Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die vorgesehenen Kürzungen und Vergütungsbegrenzungen drohen die ambulante und stationäre Versorgung zu schwächen, ohne die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu lösen.

„Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist zweifellos angespannt. Die Antwort darauf kann jedoch nicht sein, diejenigen finanziell zu schwächen, die tagtäglich die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen“, erklärt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer. „So kann Einsparen nicht funktionieren. Wer die Vergütung begrenzt, die Kostenentwicklung aber unberücksichtigt lässt, setzt die Versorgung weiter unter Druck.“

Besonders kritisch bewertet die BLÄK, dass die Bundesregierung trotz der Einwände der Länder an Kürzungen bei Maßnahmen zur Patientensteuerung festhalten will. So sollen Vergütungen für dringende Facharzttermine entfallen und auch bei der haus- und kinderärztlichen Versorgung Begrenzungen greifen.

„Seit Jahren wird zu Recht eine bessere Patientensteuerung gefordert. Gleichzeitig werden nun mit der Kritik an den Selektivverträgen genau diejenigen Strukturen geschwächt, die eine koordinierte und innovative Versorgung fördern, nicht aber primär die Beitragssätze stabilisieren sollen“, so Quitterer. „Wer erfolgreiche Versorgungsmodelle vor allem unter fiskalischen Gesichtspunkten bewertet, setzt falsche Prioritäten.“

Die Bayerische Landesärztekammer kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf zunächst Ausgaben begrenzt werden sollen, während zentrale Struktur- und Finanzierungsfragen weiterhin ungelöst bleiben. Notwendig seien nachhaltige Strukturreformen sowie eine sachgerechte Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.

„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig belastbare ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen gerade in Krisenlagen sind“, betont Dr. Andreas Botzlar, 1. Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer. „Wer jetzt finanzielle Einschnitte bei Praxen und Krankenhäusern vornimmt, schwächt nicht nur die Versorgung im Alltag, sondern auch die Resilienz unseres Gesundheitswesens für künftige Krisen und Katastrophenlagen. Leistungsfähige Versorgungsstrukturen sind Teil der Daseinsvorsorge und dürfen nicht erst dann wertgeschätzt werden, wenn sie gebraucht werden.“

Die BLÄK verweist darauf, dass sowohl Praxen als auch Krankenhäuser bereits seit Jahren unter steigenden Personal-, Energie- und Sachkosten stehen. Vor diesem Hintergrund drohen zusätzliche Vergütungsbegrenzungen die wirtschaftliche Stabilität wichtiger Versorgungsstrukturen weiter zu schwächen und den notwendigen Transformationsprozess im Gesundheitswesen zu erschweren.

„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bemängelt, dass die geplanten Sparmaßnahmen zwar auf breite Ablehnung stoßen, aber keine Alternativvorschläge unterbreitet würden. Diese Darstellung greift zu kurz“, erklärt Dr. Marlene Lessel, 2. Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer. „Seit Jahren wird von zahlreichen Akteuren im Gesundheitswesen gefordert, versicherungsfremde Leistungen sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren. Die gesetzliche Krankenversicherung darf nicht dauerhaft für gesamt gesellschaftliche Aufgaben aufkommen müssen. Damit ließe sich die GKV spürbar entlasten, ohne zusätzliche Einschnitte in bestehende Versorgungsstrukturen erforderlich zu machen.“

„Man kann es drehen und wenden, wie man will: Wer die Beitragssätze dauerhaft stabil halten und gleichzeitig Leistungskürzungen für die Versicherten vermeiden möchte, kommt an einer Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln nicht vorbei“, betont Quitterer. „Die eigentliche Frage lautet nicht, ob es Alternativen gibt, sondern ob man die strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV dauerhaft lösen oder lediglich kurzfristig Ausgaben begrenzen will.“

Mit Blick auf die anhaltende Kritik aus Ländern, Ärzteschaft, Krankenhäusern und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens fordert die BLÄK Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

„Wenn ein Gesetz bereits vor seiner Verabschiedung auf eine derart breite Kritik stößt, besteht offensichtlich Korrekturbedarf“, so Quitterer abschließend. „Die Bundesregierung sollte die Warnungen aus der Versorgungspraxis ernst nehmen. Finanzielle Stabilisierung, Versorgungssicherheit und notwendige Strukturreformen müssen gemeinsam gedacht werden. Ein Gesundheitssystem, das in Krisenzeiten verlässlich funktionieren soll, darf nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen in seiner Substanz geschwächt werden.“

 

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