Im anhaltenden Krieg in der Ukraine stellt die medizinische Versorgung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten mit oftmals schwersten Kriegsverletzungen große Herausforderungen dar. Durch Angriffe auf die zivile und medizinische Infrastruktur, insbesondere auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, wird die Situation zusätzlich erschwert.
Vor diesem Hintergrund hat Deutschland, auf Bund- und Länderebene, bereits frühzeitig auf politischer Ebene zugesichert, verletzte Soldatinnen und Soldaten aus der Ukraine im Rahmen des MedEvac-Programms zügig und unbürokratisch nach Deutschland zu verlegen und hier medizinisch zu versorgen. Finanziert wird das Programm aus Bundesmitteln; es wurde ein gesondertes Verfahren für Aufenthalt, Behandlung und Kostenübernahme eingerichtet. Für 2026 stehen hierfür Bundesmittel von bis zu 25 Mio. Euro zur Verfügung.
Die über das MedEvac-Programm aufgenommenen Soldatinnen und Soldaten sollen zudem möglichst nicht als Geflüchtete nach § 24 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), sondern mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Krankenbehandlung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG aufgenommen werden.
Die Behandlungskosten von über das MedEvac-Programm evakuierten ukrainischen Soldatinnen und Soldaten werden grundsätzlich vom Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen und in der Regel direkt mit dem BVA abgerechnet. Die Behandlungsberechtigung wird durch das Patienteninformationsschreiben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nachgewiesen, das den Soldatinnen und Soldaten vor dem Transport nach Deutschland ausgehändigt wird.
Weitere Einzelheiten zur Abrechnung und den Leistungsmodalitäten enthält das Informationsschreiben für Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Zahnärztinnen und -ärzte, Apotheken usw.), welches das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern bereitgestellt hat. Dieses kann hier und im Downloadbereich rechts heruntergeladen werden, ebenso ein Informationsschreiben für betroffene Patientinnen und Patienten.