Im Rahmen der ersten Erfahrungen mit der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen und dem Pilotprojekt des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bezüglich der polizeilichen Sterbefallermittlungen und der Datenweiterleitung an die Gesundheitsämter fiel auf, dass Ärztinnen und Ärzte, die die erste Leichenschau durchführen, mitunter die Todesbescheinigungen nicht vollständig und leserlich ausfüllten.
Teilweise seien Name und Praxisanschrift der betreffenden Ärztin bzw. des betreffenden Arztes nicht erkennbar, was Rückfragen erschwere oder verhindere. Daher weisen wir nochmals freundlich darauf hin, dass die Todesbescheinigungen vollständig und leserlich ausgefüllt werden und auch alle Durchschläge leserlich sein müssen.