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Wichtiger Hinweis zur zweiten Leichenschau in Bayern

Zum 1. April 2025 wird in Bayern die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen eingeführt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat hierzu mitgeteilt, dass zwingend die Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung (Todesbescheinigungen) angepasst werden müssen. So ist vor allem eine Überarbeitung der Todesbescheinigung „nicht-vertraulicher Teil“ und die Neueinführung eines Formulars für die zweite Leichenschau erforderlich. Auch die Umschläge und die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Die Anpassung der Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung treten zum 17. März 2025 in Kraft. Die bisherigen Muster dürfen noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind zwingend die neuen Muster im Rahmen der Leichenschauen zu verwenden. Die neuen Formularsätze können auf dem üblichen Weg bei den Verlagen bestellt werden.

Darüber hinaus: Das von der BLÄK angekündigte Fortbildungsseminar zur praktischen Durchführung der zweiten Leichenschau am Institut für Rechtsmedizin der LMU München, welches für den 19. Februar 2025 anberaumt war, musste abgesagt werden. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich unter seminare@blaek.de an die BLÄK wenden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

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