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Betreuungsrecht / Patientenverfügung
Hier finden Sie Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht bzw. -verfügung
Die Wahrung des Patientenwillens ist ein entscheidender Punkt, den Sie als behandelnde Ärztin oder Arzt zu beachten haben. In Situationen eingeschränkter oder fehlender Einwilligungsfähigkeit des Patienten oder der Patientin ist die Ermittlung des Patientenwillens oft schwierig. Eine Patientenverfügung ermöglicht, Behandlungsentscheidungen für zukünftige Krankheits- oder Notfallsituationen verbindlich vorwegzunehmen.
Als behandelnde Ärztin oder Arzt sind Sie verpflichtet, eine wirksam erstellte und auf die konkrete Behandlungssituation anwendbare Patientenverfügung zu beachten und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Darüber hinaus können Patienten mittels einer Vorsorgevollmacht im Voraus eine Vertrauensperson bestimmen, die im Fall der Entscheidungsunfähigkeit gesundheitliche Angelegenheiten stellvertretend regeln kann. Bevollmächtigte können dann insbesondere in medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese auch ablehnen, wenn die Vollmacht den Gesundheitsbereich ausdrücklich mitumfasst. Weitere Informationen zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten haben wir Ihnen beispielhaft im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Liegt weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vor oder bestehen Zweifel, wie diese auszulegen sind, kommt im Fall der Entscheidungsunfähigkeit dem staatlichen Betreuungsrecht eine wesentliche Bedeutung zu.
Das Betreuungsgericht bestellt rechtliche Betreuerinnen bzw. Betreuer zur Vertretung der betroffenen Person, insbesondere im Gesundheitsbereich.
Zusätzlich können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet gesundheitliche Angelegenheiten füreinander regeln, wenn eine akute Entscheidungsfähigkeit vorliegt und keine Patientenverfügung oder eine Bevollmächtigung / Betreuung vorliegt (sog. Ehegattennotvertretungsrecht). Weitere Informationen hierzu haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.
Fazit: Als behandelnde Ärztin oder Arzt müssen Sie in Situationen der eingeschränkten oder fehlenden Einwilligungsfähigkeit genau prüfen und dokumentieren, ob eine Patientenverfügung / Bevollmächtigung / Betreuung vorliegt und wie diese ausgestaltet ist. Bei konkreten Fragen können Sie sich gerne schriftlich oder telefonisch an den Bereich Recht wenden.
Ratsuchende Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige finden über das Patienten- und Pflegeportal weitere Informationen.
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Wichtige Downloads
Nutzen Sie Schlagwörter wie "Patientenverfügung" oder "Vorsorgevollmacht" auf den externen Webseiten, um die richtigen Dokumente schneller zu finden.